Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist ein wichtiger Schritt, der gut überlegt sein sollte. Bevor Sie kündigen, müssen Sie sicherstellen, dass eine Anschlussversicherung besteht – in Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Dieser Ratgeber erklärt die Kündigungsfristen, das Sonderkündigungsrecht und was mit den Altersrückstellungen passiert.
Die ordentliche Kündigung der PKV
Die ordentliche Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Fristen gebunden. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr ist dabei nicht zwingend das Kalenderjahr, sondern beginnt am Datum des ursprünglichen Vertragsbeginns.
Ein Beispiel: Wenn Ihr PKV-Vertrag am 1. April begonnen hat, endet jedes Versicherungsjahr am 31. März. Die Kündigung müsste dann spätestens am 31. Dezember eingehen, um zum 31. März des Folgejahres wirksam zu werden. Viele Verträge haben allerdings das Kalenderjahr als Versicherungsjahr vereinbart, dann gilt der 30. September als letztmöglicher Kündigungstermin für eine Kündigung zum 31. Dezember.
Außerdem besteht eine Mindestvertragslaufzeit. In den ersten ein bis zwei Jahren nach Vertragsabschluss ist eine ordentliche Kündigung oft nicht möglich. Die genaue Dauer steht in den Versicherungsbedingungen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jährlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ein besonders wichtiges Recht für PKV-Versicherte ist das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, haben Versicherte das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Schreibens über die Beitragserhöhung erfolgen. Sie wird dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung wirksam. Erhöht der Versicherer beispielsweise die Beiträge zum 1. Januar und informiert darüber im Oktober, kann bis Ende Dezember gekündigt werden mit Wirkung zum 31. Dezember.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Leistungskürzungen. Wenn der Versicherer Leistungen reduziert, ohne die Beiträge entsprechend zu senken, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Fristen sind dieselben wie bei Beitragserhöhungen.
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei allgemeinen Beitragsanpassungen durch Änderung der Versicherungsteuer oder bei individuellen Beitragsänderungen durch Änderung des persönlichen Risikos (z.B. durch Aufgabe einer Selbstbeteiligung).
💡 Wichtig vor der Kündigung
Kündigen Sie Ihre PKV niemals, bevor Sie eine verbindliche Zusage für eine neue Krankenversicherung haben. In Deutschland besteht Versicherungspflicht – eine Lücke im Versicherungsschutz kann schwerwiegende Folgen haben.
Form der Kündigung
Die Kündigung einer PKV muss schriftlich erfolgen. Ein einfaches Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift genügt. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch die elektronische Form, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal. Sicherheitshalber sollte jedoch die Schriftform per Post gewählt werden, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift, Versicherungsnummer oder Vertragsnummer, eindeutige Kündigungserklärung, gewünschter Kündigungstermin (z.B. zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem konkreten Datum), Datum und eigenhändige Unterschrift.
Der Versicherer ist verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung eingehen, sollte beim Versicherer nachgefragt werden. Die Kündigungsbestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, sie wird für den neuen Versicherer benötigt.
Was passiert mit den Altersrückstellungen?
Bei einer Kündigung der PKV stellt sich die wichtige Frage nach den Altersrückstellungen. Diese angesparten Mittel sollen die steigenden Gesundheitskosten im Alter abfedern. Was mit ihnen bei Kündigung passiert, hängt davon ab, wohin gewechselt wird.
Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter können die Altersrückstellungen teilweise mitgenommen werden. Seit 2009 ist die Mitnahme im Umfang des Basistarifs gesetzlich vorgeschrieben. Der sogenannte übertragbare Betrag entspricht dem Betrag, der für die Versicherung im Basistarif angespart wurde. Darüber hinausgehende Rückstellungen verfallen beim Anbieterwechsel.
Bei einem Wechsel in die GKV verfallen die Altersrückstellungen vollständig. Sie verbleiben beim alten Versicherer und kommen der Versichertengemeinschaft zugute. Dieser Verlust kann je nach Versicherungsdauer und Alter mehrere zehntausend Euro betragen und sollte bei der Entscheidung unbedingt berücksichtigt werden.
Bei einem internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer bleiben die Altersrückstellungen vollständig erhalten. Dies ist einer der großen Vorteile des internen Wechsels gegenüber einer Kündigung und dem Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Alternativen zur Kündigung
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten Alternativen geprüft werden. Der interne Tarifwechsel ist oft die bessere Lösung als eine Kündigung mit Anbieterwechsel. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten, und es ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
Auch eine Anpassung des bestehenden Tarifs kann helfen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senkt die Beiträge oft erheblich. Der Verzicht auf bestimmte Zusatzleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung kann ebenfalls Kosten sparen, ohne den Vertrag insgesamt zu kündigen.
Der Basistarif ist eine weitere Option für Versicherte, die ihre PKV-Beiträge nicht mehr stemmen können. Der Wechsel in den Basistarif ist beim eigenen Versicherer jederzeit möglich und kann die Beiträge deutlich senken. Allerdings sind die Leistungen auf GKV-Niveau beschränkt.
Kündigung bei Versicherungspflicht
Ein Sonderfall ist die Kündigung wegen Eintritt der Versicherungspflicht. Wenn ein Selbstständiger eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder ein Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, tritt automatisch wieder Versicherungspflicht in der GKV ein. Die PKV kann dann gekündigt werden.
In diesem Fall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung kann rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht ausgesprochen werden, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht erfolgt. Bereits gezahlte PKV-Beiträge für die Zeit der Versicherungspflicht werden dann erstattet.
Was nach der Kündigung zu tun ist
Nach erfolgreicher Kündigung müssen einige Formalitäten erledigt werden. Die Kündigungsbestätigung sollte dem neuen Versicherer vorgelegt werden. Bei Wechsel in die GKV ist eine Mitgliedsbescheinigung bei der neuen Krankenkasse zu beantragen und dem Arbeitgeber vorzulegen.
Eventuelle Beitragsrückstände beim alten Versicherer müssen beglichen werden. Andernfalls kann der Versicherer die Übertragung der Altersrückstellungen verweigern oder rechtliche Schritte einleiten. Die letzten Abrechnungen sollten sorgfältig geprüft werden.
Besseren Tarif finden
Vergleichen Sie die PKV-Tarife verschiedener Anbieter, bevor Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen.
Jetzt vergleichenFazit: Kündigung gut überlegen
Die Kündigung einer PKV ist ein weitreichender Schritt mit potenziell erheblichen finanziellen Folgen. Der Verlust von Altersrückstellungen, eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter beim neuen Versicherer können die vermeintlichen Vorteile eines Wechsels schnell aufzehren. Alternativen wie der interne Tarifwechsel sollten immer zuerst geprüft werden.