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Private Krankenversicherung: Beiträge, Leistungen und Wechsel

Gesetzlich oder privat versichert: Beiträge, Leistungen und Wechsel.

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Ein Stethoskop liegt auf einem hellen Holztisch neben einer Tasse Tee und einer kleinen grünen Pflanze
Bild: KI-generiert

In Deutschland muss jede Person mit Wohnsitz im Inland krankenversichert sein, gesetzlich oder privat [1, 8]. Nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, waren 2025 rund 8,79 Millionen Menschen privat vollversichert; dazu kamen 31,98 Millionen private Zusatzversicherungen [2, 22]. Für die Vollversicherung gelten eigene Regeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Wer sich privat versichern kann

Ein Wechsel in die PKV steht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nur Menschen offen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, etwa Selbstständigen, Beamten und Angestellten mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze [3]. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr [4]. Für Beschäftigte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und in einer substitutiven privaten Krankenversicherung versichert waren, gelten 69.750 Euro [4]. Für 2027 hat das Bundeskabinett nach einer Meldung der Bundesregierung vom 12.10.2026 eine Grenze von 84.150 Euro beschlossen; der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, bis dahin ist der Wert nicht endgültig [5]. Ob ein Versicherer den Antrag annimmt, entscheidet außerhalb des Basistarifs seine Gesundheitsprüfung: Er kann annehmen, mit Zuschlag oder Leistungsausschluss annehmen oder ablehnen [6]. Im Basistarif muss er Personen aufnehmen, die dessen Voraussetzungen erfüllen [6, 8]. Alle Voraussetzungen stehen unter Wer sich privat versichern darf.

Wie der Beitrag entsteht

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag ein Prozentsatz des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt [7]. In der PKV hängt er laut BaFin vom Alter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und vom gewählten Tarif ab [8]. Der Versicherer muss Alterungsrückstellungen bilden [20]. In der substitutiven Krankheitskostenversicherung kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie hinzu, der spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag und zuletzt im Kalenderjahr des 60. Geburtstags erhoben wird; für befristete Verträge, für Tarife, die regelmäßig spätestens mit der gesetzlichen Altersgrenze enden, und für den Notlagentarif gilt er nicht [9]. Beschäftigte, die privat versichert und nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten nach § 257 Abs. 2 SGB V einen Zuschuss des Arbeitgebers von höchstens der Hälfte ihres Beitrags [10]. Der PKV-Verband beziffert den Höchstbetrag für 2026 auf 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung [11]. Wie sich beide Systeme unterscheiden, zeigt PKV oder GKV: die Unterschiede.

Ein Paar in den Vierzigern sitzt mit zwei Kaffeetassen und einer geschlossenen grauen Mappe am hellen Küchentisch
Bild: KI-generiert

Was ein Tarif leistet

Nach § 192 VVG ersetzt der Versicherer im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen [12]. Art und Höhe der Leistungen ergeben sich nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands aus dem Tarif mit seinen Tarifbedingungen [19]. Vor einer Behandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet, kannst du in Textform Auskunft über deinen Versicherungsschutz verlangen [12].

Lehnt der Versicherer eine Erstattung ab, kannst du dich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Eingerichtet hat ihn der PKV-Verband, der auch die Kosten trägt; für die Parteien ist das Verfahren kostenlos [14]. 2025 gingen dort 9.755 Schlichtungsanträge ein [13]. Die Schritte bis zur Schlichtung erklärt Wenn die PKV nicht zahlt.

Wechsel, Sozialtarife und Beitragsschulden

Beim eigenen Versicherer kannst du nach § 204 VVG verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Deine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet [15]. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, müssen außerdem einen branchenweit einheitlichen Basistarif anbieten. Seine Leistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar [16]. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt der Höchstbeitrag im Basistarif mit Stand 01.01.2026 bei 1.017,19 Euro im Monat [6].

Ein heller, leerer Wartebereich einer Arztpraxis mit Holzstühlen, großer Topfpflanze und Blick auf Bäume
Bild: KI-generiert

Wer mit den Beiträgen in Rückstand gerät, wird nach zwei Mahnungen und den gesetzlichen Fristen im Notlagentarif weiterversichert, es sei denn, er ist oder wird hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch [1]. Er erstattet nur Leistungen, die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; für versicherte Kinder und Jugendliche kommen Früherkennungsuntersuchungen und die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen hinzu [18]. Im Basistarif und im Notlagentarif kann der Versicherer nach § 192 Abs. 7 VVG nicht mit einer Beitragsforderung aus der Krankheitskosten- oder der Pflegepflichtversicherung gegen deine Forderungen aus diesen Versicherungen aufrechnen [12]. Zugang und Höchstbeiträge der Sozialtarife vergleicht Basistarif und Standardtarif.

  1. Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person; Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand 04.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Wechsel zwischen GKV und PKV. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2: Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 2027 steigen. Bundesregierung. Stand 12.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Private Krankenversicherung (PKV) - Prämien und Sozialtarife. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Beiträge. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 149 VAG: Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Das ist der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag 2026. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 192 VVG: Vertragstypische Leistungen des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Tätigkeitsbericht 2025. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Stand Januar 2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Statut des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz § 153 VAG: Notlagentarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  19. Organisation Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand Juni 2024. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz § 146 VAG: Substitutive Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  21. Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  22. Organisation Über uns. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Häufige Fragen

Wer darf sich privat krankenversichern?

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, vor allem Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze [q:3]. Für Angestellte liegt sie 2026 bei 77.400 Euro im Jahr [q:4]. Danach prüft der Versicherer deine Gesundheit und kann den Antrag auch ablehnen; nur im Basistarif muss er Personen aufnehmen, die dessen Voraussetzungen erfüllen [q:6,8].

Wovon hängt der Beitrag in der PKV ab?

Laut BaFin vom Alter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und vom gewählten Tarif [q:8]. Das Einkommen spielt dafür keine Rolle, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Beitrag ein Prozentsatz des Einkommens ist [q:6,7].

Muss ich als Beamter die ganze Krankenversicherung privat abschließen?

Nein. Die Pflicht zur Krankheitskostenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG gilt für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nur im Umfang dessen, was die Beihilfe nicht abdeckt [q:1]. Beamte versichern also den Anteil privat, den ihr Beihilfesatz offenlässt.

Komme ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Vor allem dann, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa als Angestellter mit einem Entgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld [q:21,17]. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt aber versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war [q:17].

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Nach zwei Mahnungen und den gesetzlichen Fristen ruht der Vertrag, und du bist im Notlagentarif versichert [q:1]. Er zahlt nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft [q:18]. Die Schulden bleiben bestehen; sind alle Rückstände bezahlt, läuft der Vertrag im alten Tarif weiter [q:1].

Empfehlt ihr einen Tarif oder einen Versicherer?

Nein. Die Seiten erklären Regeln und Begriffe und sind keine Rechtsberatung. Für eine persönliche Beratung kommen zum Beispiel Verbraucherzentralen oder Versicherungsberater gegen Honorar in Frage.