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Private Krankenversicherer in Deutschland: Unternehmen, Rechtsform, Sitz

Die BaFin beaufsichtigte 2025 insgesamt 43 private Krankenversicherer. Im PKV-Verband sind 39 Unternehmen ordentliche Mitglieder, 33 davon bieten die Krankheitsvollversicherung an. Die Versicherer sind entweder Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und brauchen eine Erlaubnis der Aufsicht.

Eine Reihe moderner Bürogebäude mit Glasfassaden an einer baumgesäumten Straße im weichen Abendlicht
Bild: KI-generiert

Wer sich privat krankenversichern will, schließt den Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar, und viele Namen kennt man aus anderen Sparten. Unten stehen die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands mit Rechtsform und Ort, dazu die Regeln, die für alle Versicherer gelten, und die Stellen, an die du dich bei Ärger wenden kannst. Eine Bewertung der Unternehmen enthält die Liste nicht.

Wie viele private Krankenversicherer es gibt

Zwei Zahlen stehen nebeneinander. Die BaFin beaufsichtigte im Jahr 2025 nach ihrem Jahresbericht 43 private Krankenversicherer [2]. Der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Interessenvertretung der Branche, hat 39 ordentliche Mitgliedsunternehmen [1]. Von ihnen bieten 33 die Krankheitsvollversicherung an [1]. Dazu kommen zehn außerordentliche Mitglieder [1]. In der PKV krankenversichert ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums etwas mehr als jeder zehnte Mensch in Deutschland [9].

Luftbild einer mittelgroßen Stadt mit roten Dächern und einigen größeren Bürogebäuden an einem Fluss
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Mitglied im Verband kann laut Verband ein Versicherungsunternehmen werden, das sein Geschäft in Deutschland betreibt und von der BaFin oder einer Landesaufsichtsbehörde zugelassen ist [1]. Woraus sich der Unterschied zwischen den Zahlen der BaFin und des Verbands im Einzelnen ergibt, erklären die beiden Quellen nicht.

Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein

Ein Versicherer mit Sitz in Deutschland braucht für seinen Geschäftsbetrieb die Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Erteilt wird sie nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts [3]. In der Liste unten kommen die ersten beiden Formen vor.

Ein langer Holztisch in einem hellen Besprechungsraum mit leeren Stühlen und einer Wasserkaraffe
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Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, abgekürzt VVaG oder a.G., ist ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreibt. Rechtsfähig wird er, wenn die Aufsicht ihm erlaubt, als solcher Geschäfte zu betreiben [4]. Die Vorgaben für die Vollversicherung in § 146 VAG, etwa zur Alterungsrückstellung und zum Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch den Versicherer, gelten für jedes Unternehmen, das sie betreibt [12].

Wer sich wundert, warum bekannte Versicherungsgruppen ihre Krankenversicherung in einer eigenen Gesellschaft führen: Das Gesetz trennt die Sparten. Die Erlaubnis für die substitutive Krankenversicherung, also die Vollversicherung, und die Erlaubnis für andere Versicherungssparten schließen einander aus [3]. Deshalb tragen viele Unternehmen in der Liste den Zusatz "Krankenversicherung" im Namen.

Die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands

Die Tabelle nennt die 39 ordentlichen Mitglieder in der Schreibweise des Verbands [1]. Die Rechtsform ist dem Firmennamen entnommen, der Ort der Anschrift, die der Verband angibt [1]. Beim Münchener Verein und bei der SDK stammt die Rechtsform aus dem Impressum der Unternehmen [15, 16]. Welche 33 davon die Vollversicherung anbieten, weist die Liste des Verbands nicht einzeln aus [1]. Die Reihenfolge ist alphabetisch und sagt nichts über Größe oder Qualität.

UnternehmenRechtsformOrt
Allianz Private Krankenversicherungs-AGAGUnterföhring
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AGAGVechta
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.VVaGVechta
ARAG Krankenversicherungs-AGAGMünchen
AXA Krankenversicherung AktiengesellschaftAGKöln
Barmenia Krankenversicherung AGAGWuppertal
Barmenia Versicherungen a. G.VVaGWuppertal
Bayerische Beamtenkrankenkasse AGAGMünchen
CONCORDIA Krankenversicherungs-AktiengesellschaftAGHannover
Continentale Krankenversicherung a.G.VVaGDortmund
Debeka Krankenversicherungsverein auf GegenseitigkeitVVaGKoblenz
DEVK Krankenversicherungs-AktiengesellschaftAGKöln
DKV Deutsche Krankenversicherung AGAGKöln
ENVIVAS Krankenversicherung AGAGKöln
ERGO Krankenversicherung AGAGNürnberg
Generali Deutschland Krankenversicherung AGAGKöln
GOTHAER Krankenversicherung AGAGKöln
HALLESCHE Krankenversicherung auf GegenseitigkeitVVaGStuttgart
HanseMerkur Krankenversicherung AGAGHamburg
HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AGAGHamburg
HUK-COBURG Krankenversicherung AGAGCoburg
INTER Krankenversicherung AGAGMannheim
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.VVaGLüneburg
LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaGVVaGRegensburg
LVM Krankenversicherungs-AGAGMünster
Mecklenburgische Krankenversicherungs-AGAGHannover
Münchener Verein Krankenversicherung a.G.VVaGMünchen
NÜRNBERGER Krankenversicherung AGAGNürnberg
ottonova Krankenversicherung AGAGMünchen
Provinzial Krankenversicherung Hannover AGAGHannover
R + V Krankenversicherung AGAGWiesbaden
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.VVaGDortmund
SONO Krankenversicherung a.G.VVaGBottrop
Süddeutsche Krankenversicherung AG (SDK)AGFellbach
Union Krankenversicherung AGAGSaarbrücken
uniVersa Krankenversicherung a.G.VVaGNürnberg
Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AGAGDetmold
vigo Krankenversicherung VVaGVVaGDüsseldorf
Württembergische Krankenversicherung AGAGKornwestheim

Kennzahlen der Branche

Wie groß die Branche ist, zeigen Zahlen von Verband und Aufsicht. Nach Angaben des PKV-Verbands waren Ende 2025 rund 8,79 Millionen Menschen privat vollversichert, 0,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor [13]. Die Zahl der Zusatzversicherungen lag bei 31,98 Millionen [13]. Die Beitragseinnahmen in Kranken- und Pflegeversicherung beziffert der Verband für 2025 auf 54,4 Milliarden Euro, die Versicherungsleistungen auf 42,1 Milliarden Euro [13]. Die Alterungsrückstellungen erreichten 355,4 Milliarden Euro [13].

Die BaFin nennt in ihrem Jahresbericht vorläufige gebuchte Bruttobeiträge der privaten Krankenversicherer von 54,7 Milliarden Euro für 2025, nach 50,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 [2]. Die Risikotragfähigkeit der Branche bezeichnet sie als robust. Die Bedeckung der Solvabilitätsanforderung lag 2025 bei 381,6 Prozent, nach 396,1 Prozent im Vorjahr [2]. Um Beitragserhöhungen zu begrenzen, haben die Versicherer laut BaFin insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen eingesetzt [2]. Diese Werte beschreiben die Branche als Ganzes. Über einzelne Unternehmen sagen sie nichts.

Konzerne und Zusammenschlüsse

Mehrere Unternehmen der Liste gehören zur selben Gruppe. Bei Alte Oldenburger, Barmenia und HanseMerkur stehen jeweils zwei Gesellschaften mit demselben Namensbestandteil im Verband [1]. Hinter einem Namen können also mehrere Gesellschaften stehen.

Ein Beispiel für einen jüngeren Zusammenschluss sind Barmenia und Gothaer. Nach Angaben der Unternehmen haben sich beide Gruppen im September 2024 zur BarmeniaGothaer zusammengeschlossen [5]. Im Gesundheitsgeschäft gehören dazu die Barmenia Krankenversicherung AG und die Gothaer Krankenversicherung AG [5]. Beide Gesellschaften sind weiterhin einzeln als Mitglieder im PKV-Verband geführt [1]. Die Unternehmen haben angekündigt, die Gothaer Krankenversicherung auf die Barmenia Krankenversicherung zu verschmelzen, ein Prozess von bis zu drei Jahren [17]. Unabhängig von Zusammenschlüssen gilt: In der Vollversicherung muss das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers im Vertrag ausgeschlossen sein [12].

Was für alle Versicherer gleich ist

Einige Regeln gelten für jedes Unternehmen, das die Vollversicherung anbietet, unabhängig von Größe und Rechtsform. Jeder dieser Versicherer mit Sitz in Deutschland muss den brancheneinheitlichen Basistarif anbieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind [7]. Der Vertrag muss das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausschließen, ein Tarifwechselrecht unter Anrechnung der Alterungsrückstellung vorsehen und bei Verträgen ab 2009 die Mitgabe eines Übertragungswerts an einen neuen Versicherer regeln [12].

Vor dem Vertragsschluss muss der Versicherer bestimmte Angaben machen, darunter die Abschluss- und Verwaltungskosten und eine Übersicht, wie sich der Monatsbeitrag des Tarifs in den letzten zehn Jahren für eine Person mit Eintrittsalter 35 entwickelt hätte [8]. Mit diesen Angaben lassen sich Angebote verschiedener Unternehmen nebeneinanderlegen. Daneben gibt es Leitlinien des PKV-Verbands für einen transparenten Tarifwechsel. Laut Bundesgesundheitsministerium beteiligen sich daran 24 PKV-Unternehmen [9].

Zwischen den Anbietern kann es laut BaFin erhebliche Unterschiede geben. Sie rät, Policen sorgfältig zu vergleichen, den Leistungsumfang zu prüfen und zu klären, welche Krankheiten ausgeschlossen sind [6]. Wie Tests und Ratings Versicherer bewerten und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt PKV-Tests und Ratings richtig lesen. Welche Kriterien beim Tarifvergleich zählen, steht unter PKV-Tarife vergleichen: die Kriterien.

Aufsicht und Beschwerden

Die BaFin überwacht die in Deutschland ansässigen Versicherer und ihren gesamten Geschäftsbetrieb, damit die rechtlichen und finanziellen Interessen der Versicherten gewahrt bleiben [6]. Sie nimmt Beschwerden über Versicherer entgegen. Individuelle Ansprüche setzt sie nicht durch, dafür sind die Gerichte zuständig [6]. Beitragserhöhungen genehmigt sie ebenfalls nicht, dem muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist, entscheidet die BaFin auch nicht [6]. Bei Problemen mit privatärztlichen Honoraren nennt die BaFin die zuständige Landesärztekammer als Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es laut BaFin bei den örtlichen Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherschutzverbänden [6].

Eine Frau in den Sechzigern sitzt mit einem Stift über einem leeren Blatt am Küchentisch, daneben eine Tasse Tee
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Für Streit mit dem Versicherer gibt es zusätzlich den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Er beschreibt sich als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle für diese Sparte [10]. Wie ein Schlichtungsverfahren allgemein abläuft, erklärt Versicherungsombudsmann und Beschwerde bei der BaFin.

Den Versicherer wechseln

Wer zu einem anderen Unternehmen wechselt, nimmt bei Verträgen, die nach dem 01.01.2009 geschlossen wurden, die Alterungsrückstellung für den Teil des Schutzes mit, der dem Basistarif entspricht [11]. Für den Rest kannst du beim bisherigen Versicherer einen Zusatztarif verlangen [11]. Der neue Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand [6]. Laut Verbraucherzentralen kann sich ein Wechsel für Versicherte lohnen, die finanziell gut gestellt, gesund, relativ jung und mit ihrem Tarif oder Unternehmen unzufrieden sind. Für Menschen mit Vorerkrankungen ist ein Wechsel dagegen häufig nicht zu empfehlen, weil das neue Unternehmen in der Regel Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangt [14]. Wann ein Wechsel infrage kommt, beschreibt Den privaten Krankenversicherer wechseln. Oft ist ein Wechsel innerhalb des eigenen Unternehmens die Alternative, siehe Tarifwechsel nach § 204 VVG.

  1. Organisation Mitglieder des PKV-Verbands. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Jahresbericht 2025). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 8 VAG: Erlaubnis; Spartentrennung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 171 VAG: Rechtsfähigkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Im Jahr des Zusammenschlusses: Die BarmeniaGothaer wächst 2024 deutlich stärker als der Markt. BarmeniaGothaer (Pressemitteilung). Stand 06.12.2024. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 3 VVG-InfoV: Informationspflichten bei der Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Ratgeber Krankenversicherung: Alles, was Sie zum Thema Krankenversicherung wissen sollten, Kapitel 2. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 07/2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 146 VAG: Substitutive Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand 04.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Wann sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung lohnt. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 30.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  15. Organisation Impressum. Münchener Verein Krankenversicherung a.G.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Organisation Impressum. SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Organisation Zusammenschluss Barmenia und Gothaer: Unterzeichnung der Fusionsverträge. BarmeniaGothaer (Pressemitteilung). Stand 26.07.2024. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.