Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber

Notlagentarif: was bei Beitragsschulden in der PKV passiert

Der Notlagentarif ist ein gesetzlicher Tarif für privat Krankenversicherte mit Beitragsschulden. Nach zwei Mahnungen ruht der Vertrag, und du bist nur noch für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Mutterschaft versichert. Sind alle Rückstände samt Säumniszuschlägen bezahlt, geht der Vertrag im alten Tarif weiter.

Eine Frau in den Vierzigern sitzt abends am Küchentisch und hält einen geöffneten Umschlag, daneben eine Tasse Tee
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Wer in Deutschland wohnt und nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder einen der im Gesetz genannten Ansprüche hat (zum Beispiel auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge), muss eine Krankheitskostenversicherung haben und behalten [1]. Der private Versicherer darf diesen Vertrag nicht kündigen, auch dann nicht, wenn die Beiträge ausbleiben [8]. Damit Versicherte mit Beitragsschulden trotzdem nicht ohne Schutz dastehen und die Schulden nicht immer weiter wachsen, gibt es seit 2013 den Notlagentarif [12]. Er greift automatisch, du kannst ihn weder wählen noch ihm widersprechen [3]. Die Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung.

Wie es zum Notlagentarif kommt

Den Ablauf regelt § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Schritt für Schritt [1]. Zwischen dem ersten fehlenden Beitrag und dem Notlagentarif liegen mehrere Monate und zwei Mahnungen.

  1. Bist du mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, muss dich der Versicherer mahnen [1].
  2. Ab dann zahlst du für jeden angefangenen Monat des Rückstands einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands. Er tritt an die Stelle von Verzugszinsen [1]. Bei 1.000 Euro Rückstand sind das 10 Euro im Monat (eigene Rechnung).
  3. Ist der Rückstand einschließlich der Säumniszuschläge zwei Monate nach Zugang der ersten Mahnung noch höher als ein Monatsbeitrag, folgt eine zweite Mahnung. Darin muss der Versicherer auf die Folgen des Ruhens hinweisen [1].
  4. Ist der Rückstand einschließlich der Säumniszuschläge einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung noch höher als ein Monatsbeitrag, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des folgenden Monats [1].

Solange der Vertrag ruht, giltst du als im Notlagentarif versichert [1]. Der Versicherer teilt dir in Textform mit, dass dein Vertrag dort weiterläuft und welchen Beitrag du jetzt zahlst. Dabei muss er besonders darauf hinweisen, wie sich das auf deine Alterungsrückstellung und damit auf deinen späteren Beitrag auswirkt [1]. Hast du die Versicherung für eine andere Person abgeschlossen, etwa für dein Kind, gelten Mahnung, Ruhen und Notlagentarif für diese Person entsprechend [1].

Was der Notlagentarif leistet

Der Versicherungsschutz schrumpft auf das Nötigste. Erstattet werden nur Leistungen, die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind [2]. Für versicherte Kinder und Jugendliche zahlt der Tarif zusätzlich Früherkennungsuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen [2]. Nach Angaben der Verbraucherzentralen haben Kinder und Jugendliche auch etwas mehr Anspruch auf Heilmittel [4]. Die Einzelheiten stehen in den Bedingungen des Notlagentarifs [4].

Eine Ärztin untersucht in einem hellen Behandlungsraum den Hals eines Mannes mittleren Alters mit einer Lampe
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Einige Nachteile deines alten Vertrags fallen dagegen weg. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und vereinbarte Selbstbehalte gelten im Notlagentarif nicht [1, 3]. Hattest du einen Tarif, der nur einen Prozentsatz der Kosten erstattet, etwa weil Beihilfe den Rest trägt, leistet der Notlagentarif 20, 30 oder 50 Prozent, je nachdem, welcher Satz deinem Vertrag am nächsten kommt [1, 2]. Zusatzversicherungen können während dieser Zeit ruhen [1].

Ärztinnen, Ärzte und Kliniken können ihren Anspruch auf Erstattung im Notlagentarif auch direkt gegen den Versicherer geltend machen, soweit dieser aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist [13]. Berechnen sie mehr, als die Gebührenfaktoren des Tarifs vorsehen, können Restkosten bei dir bleiben, schreiben die Verbraucherzentralen [4].

Was der Notlagentarif kostet

Jeder Versicherer kalkuliert für alle seine Versicherten im Notlagentarif einen einheitlichen Beitrag. Er darf nur so hoch sein, wie es für die Leistungen nötig ist. Mehrkosten, die dadurch entstehen, verteilt der Versicherer auf alle Versicherungsnehmer mit einer Pflichtversicherung [2]. Bis zu 25 Prozent des monatlichen Beitrags dürfen aus der Alterungsrückstellung kommen, die du in deinem bisherigen Tarif aufgebaut hast [2]. Neue Alterungsrückstellungen bildest du im Notlagentarif nicht [3].

Eine amtliche Zahl zur Beitragshöhe gibt es nicht. Der PKV-Verband nannte im März 2022 einen durchschnittlichen Beitrag von 120 Euro [6], in seiner Broschüre vom April 2025 durchschnittlich etwa 155 Euro [12]. Auch die Verbraucherzentralen schreiben im April 2026 von etwa 155 Euro im Monat nach den letzten bekannten Angaben [4]. Nach oben ist der Beitrag durch den Höchstbeitrag des Basistarifs begrenzt, der in der Praxis laut Verband keine Rolle spielt [12]. Weil auf den Beitrag die eigene Alterungsrückstellung angerechnet wird, zahlt nicht jeder gleich viel: Je länger der Vertrag schon besteht und je umfassender der bisherige Schutz war, desto niedriger ist der eigene Beitrag [12].

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung laufen weiter, und wer auch im Notlagentarif in Verzug gerät, zahlt wieder 1 Prozent Säumniszuschlag [12]. Abhängig Beschäftigte erhalten für den Notlagentarif nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Arbeitgeberzuschuss, höchstens die Hälfte ihres Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste [12]. Für Beihilfeberechtigte gibt es eine Variante, deren Beitrag dem versicherten Prozentsatz entspricht [12].

Angabe des PKV-VerbandsWert
Versicherte im Notlagentarif Ende 202183.500
Höchststand Ende 2014114.400
Anteil an allen Privatversicherten 2021unter 1,0 Prozent
durchschnittliche Verweildauer 202122 Monate

Die Zahlen in der Tabelle stammen aus einer Meldung des PKV-Verbands vom 02.03.2022 [6]. Der Verband vertritt die privaten Krankenversicherer.

Wenn du Bürgergeld oder Sozialhilfe brauchst

Für Menschen, die hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind, gilt eine Ausnahme. Bei ihnen tritt das Ruhen gar nicht erst ein, und ein schon ruhender Vertrag lebt wieder auf [1]. Die Hilfebedürftigkeit bescheinigt der zuständige Träger auf Antrag [1]. Die Verbraucherzentralen raten, den Antrag beim Sozialhilfeträger zu stellen und die Bescheinigung möglichst schnell beim Versicherer einzureichen [4].

Ein ruhiger Wartebereich einer Behörde mit leeren grauen Stühlen, einer Pflanze und hohen Fenstern
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Wer im Basistarif versichert ist, zahlt bei Hilfebedürftigkeit nur den halben Beitrag. Das gilt auch, wenn erst die Beitragszahlung selbst hilfebedürftig machen würde [7]. Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt 2026 bei 1.017,18 Euro im Monat ohne Pflegeversicherung [4, 5]. Bleibst du auch mit dem halbierten Beitrag hilfebedürftig, zahlt nach den Verbraucherzentralen der Sozialträger einen Zuschuss in der erforderlichen Höhe [4, 11]. Mehr dazu steht unter Basistarif und Standardtarif.

Die Schulden bleiben

Der Wechsel in den Notlagentarif tilgt keine Beitragsschulden. Der Bundesgerichtshof hatte am 05.12.2018 noch entschieden, dass der Versicherer im Notlagentarif rückständige Beiträge mit Erstattungen verrechnen darf, die dem Versicherten zustehen (Aktenzeichen IV ZR 81/18) [9]. Im entschiedenen Fall blieb der Versicherte auf einer Krankenhausrechnung sitzen, weil der Versicherer die Erstattung gegen seine alten Beitragsschulden aufrechnete [9]. Der Gesetzgeber hat das später ausgeschlossen: Nach § 192 Absatz 7 VVG kann der Versicherer im Basistarif und im Notlagentarif nicht mit einer Prämienforderung aus der Krankheitskosten- oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung gegen eine Forderung des Versicherungsnehmers aus diesen Versicherungen aufrechnen; § 35 VVG ist dort nicht anwendbar [13]. Auch der PKV-Verband nennt die Aufrechnung im Notlagentarif und im Basistarif als nicht zulässig [12]. Wegen der Schulden darf der Versicherer aber weiterhin einen SCHUFA-Eintrag veranlassen oder Pfändungsmaßnahmen einleiten, schreibt der PKV-Verband [12].

Die Schulden bleiben also bestehen, der Versicherer kann sie im Notlagentarif aber nicht mehr mit Erstattungen für Behandlungen verrechnen [13].

Zurück in den alten Tarif

Hast du alle Rückstände bezahlt, auch die Säumniszuschläge und die Kosten der Beitreibung, läuft dein Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im bisherigen Tarif weiter [1]. Wer im April alles begleicht, ist also ab dem 1. Juni wieder im alten Tarif [12]. Du stehst dann so, als hätte es den Notlagentarif nicht gegeben, mit einer Ausnahme: Den Teil der Alterungsrückstellung, der während des Ruhens verbraucht wurde, bekommst du nicht zurück [1, 4]. Beitragsanpassungen und Änderungen der Bedingungen, die in der Zwischenzeit beschlossen wurden, gelten ab der Rückkehr auch für dich [1]. Wie die Rückstellung deinen Beitrag im Alter senkt, erklärt Altersrückstellungen.

Ein Mann in den Fünfzigern schließt am Schreibtisch am Fenster einen Ordner, Morgenlicht fällt herein
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Kündigen kannst du den Vertrag selbst nur, wenn du lückenlos bei einem anderen Versicherer weiterversichert bist. Den Nachweis musst du innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung erbringen, sonst wird sie nicht wirksam [10].

Wenn du zwischendurch gar nicht versichert warst

Vom Notlagentarif zu unterscheiden ist der Fall, dass jemand gar keinen Vertrag hatte, obwohl er versichert sein musste. Wer den Antrag später als einen Monat nach Beginn der Versicherungspflicht stellt, zahlt einen Prämienzuschlag, einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie. Er beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat ohne Versicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung je angefangenem Monat ein Sechstel eines Monatsbeitrags [1]. Lässt sich nicht klären, wie lange jemand unversichert war, geht das Gesetz von mindestens fünf Jahren aus [1]. Die Verbraucherzentralen kommen dabei auf höchstens 15 Monatsbeiträge [4].

Den Zuschlag kannst du stunden lassen, wenn eine angemessene Ratenzahlung die Interessen des Versicherers wahrt. Der gestundete Betrag wird verzinst [1]. Wer zuletzt privat versichert war, muss von einem Versicherer aufgenommen werden, mindestens im Basistarif [4, 7].

Was du vorher tun kannst

Wer merkt, dass die Beiträge zu hoch werden, hat vor der ersten Mahnung mehr Möglichkeiten als danach. Vereinbarst du mit dem Versicherer eine Stundung und Ratenzahlung, beginnt der Ablauf bis zum Notlagentarif nach Darstellung des PKV-Verbands gar nicht erst [12]. Ruht der Vertrag schon, hilft eine Ratenvereinbarung nicht mehr heraus, auch ein Insolvenzantrag nicht [12]. Die Verbraucherzentralen nennen den Wechsel in einen günstigeren Tarif beim eigenen Versicherer oft als beste Lösung [11]. Dieses Recht steht in § 204 VVG, der Ablauf ist unter Tarifwechsel nach § 204 VVG beschrieben. Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag ebenfalls senken, wie stark, hängt vom Tarif ab [11]. Wer schon vor dem 01.01.2009 privat versichert war, kann unter weiteren Voraussetzungen (unter anderem Alter und Einkommen) in den Standardtarif wechseln, später Versicherte in den Basistarif [3, 11].

Hilfe bekommst du nach Angaben der Verbraucherzentralen bei einigen von ihnen in der kostenpflichtigen Beratung zum Tarifwechsel oder bei unabhängigen Versicherungsberatern gegen Honorar. Weigert sich der Versicherer, den Tarifwechsel durchzuführen, kannst du dich beim PKV-Ombudsmann oder bei der BaFin beschweren [11]. Die BaFin nimmt Beschwerden an, setzt aber keine Rechte im Einzelfall durch [3]. Warum Beiträge steigen, steht unter Beitragserhöhung in der PKV. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen lohnt außerdem ein Blick auf Versicherungen für Selbstständige.

  1. Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person; Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 153 VAG: Notlagentarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Was tun bei Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung?. Verbraucherzentralen Bayern und Hessen (Gemeinschaftsredaktion). Stand 13.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Sozialtarife in der Privaten Krankenversicherung. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Notlagentarif: Zahl der Versicherten weiter deutlich rückläufig. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand 02.03.2022. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 206 VVG: Kündigung des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2018, IV ZR 81/18 (Volltext). REWIS. Stand 05.12.2018. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 205 VVG: Kündigung des Versicherungsnehmers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?. Verbraucherzentrale. Stand 13.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Alternativen in jeder Lebenslage: Optionen für PKV-Versicherte, Kapitel 5 und Fallbeispiele (Kapitel 6). Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand April 2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 192 VVG: Vertragstypische Leistungen des Versicherers, Absatz 7. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.