Wer sich privat krankenversichern kannRatgeber

PKV für Selbstständige: was bei der Wahl zwischen GKV und PKV zählt

Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. In der GKV zahlen Selbstständige 2026 als freiwillige Mitglieder mindestens 230,71 Euro im Monat mit Krankengeld, in der PKV hängt der Beitrag von Alter, Gesundheit und Tarif ab. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es in beiden Systemen nicht.

Eine Frau Anfang vierzig arbeitet in einem hellen kleinen Atelier mit Pflanzen und Stoffrollen an einem großen Holztisch
Bild: KI-generiert

Für Selbstständige gilt in der Krankenversicherung eine eigene Regel. Wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, ist nach § 5 Abs. 5 SGB V in den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 5 bis 12 nicht versicherungspflichtig, auch nicht in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung [1, 21]. Für Künstler und Publizisten gelten die Regeln des KSVG weiter unten. Eine Einkommensgrenze wie bei Angestellten gibt es nicht. Selbstständige können sich deshalb privat versichern oder, wenn sie die Voraussetzungen des § 9 SGB V erfüllen, freiwillig gesetzlich [22]. Die Entscheidung hat Folgen für viele Jahre, weil der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung später oft versperrt ist. Diese Seite erklärt die Regeln für beide Seiten. Was du als Selbstständiger sonst an Versicherungen brauchst, steht auf der Schwesterseite Versicherungen für Selbstständige.

Wann du als hauptberuflich selbstständig giltst

Das Gesetz knüpft an die hauptberufliche Selbstständigkeit an. Wer im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, gilt nach § 5 Abs. 5 SGB V als hauptberuflich selbstständig, solange nichts anderes nachgewiesen ist [1]. Ob jemand hauptberuflich selbstständig ist, richtet sich im Zweifel danach, ob die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich und zeitlich die übrigen Erwerbstätigkeiten um jeweils mindestens 20 Prozent (Richtwert) übersteigt [21]. Bei Arbeitnehmern in Vollzeit besteht die widerlegbare Vermutung, dass daneben keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt; dasselbe gilt bei mehr als 20 Wochenstunden und einem Entgelt über der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße [21]. Als Angestellter bist du dann in der Regel versicherungspflichtig, solange dein Gehalt nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt [1]. Das prüfst du mit Darf ich in die PKV?.

Auch für Ehepartner zählt die Einordnung. Wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, kann nicht über den Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein [11]. Mit der Gründung braucht er also eine eigene Versicherung.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung

Warst du vor der Gründung pflichtversichert, etwa als Angestellter, endet die Versicherungspflicht mit dem Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Die Versicherung setzt sich dann nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft fort. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeiten kannst du den Austritt erklären. Wirksam wird er nur, wenn du eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist [5]. Nach einem privat versicherten Studium sieht es anders aus. Das PKV-Serviceportal schreibt, wer nach einem Studium in der PKV direkt selbstständig werde, bleibe in der PKV; eine freiwillige gesetzliche Versicherung sei dann nicht möglich [19].

Ein Mann in den Vierzigern sortiert in einer kleinen Werkstatt am Schreibtisch Papiere in Ordner, warmes Lampenlicht
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Als freiwilliges Mitglied zahlst du den Beitrag allein. Er richtet sich nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit [3]. Die Krankenkasse setzt ihn vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid fest, bei einer Gründung nach den nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen. Endgültig wird er nach dem Steuerbescheid für das jeweilige Jahr festgesetzt [3]. Weist du deine tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Kasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, setzt sie den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze fest [3]. Den Teil des Gründungszuschusses der Arbeitsagentur, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist, rechnet die Kasse in Höhe von monatlich 300 Euro nicht zu den Einnahmen [3].

Die Werte für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium [2]:

Wert 2026mit Krankengeldohne Krankengeld
Beitragssatz14,6 Prozent14,0 Prozent
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 Prozent2,9 Prozent
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 Euro im Monat1.318,33 Euro im Monat
Mindestbeitrag Krankenversicherung230,71 Euro222,80 Euro
Höchstbeitrag Krankenversicherung1.017,19 Euro982,31 Euro

Die Beträge enthalten den durchschnittlichen Zusatzbeitrag; der Satz deiner Kasse kann abweichen [2]. Dazu kommt die Pflegeversicherung. Bei Einnahmen von 4.000 Euro im Monat zahlst du mit Krankengeld und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 700 Euro für die Krankenversicherung (eigene Rechnung: 17,5 Prozent von 4.000 Euro). Den Betrag für deine Zahlen ermittelt der GKV-Beitragsrechner.

Krankengeld in der GKV

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklären gegenüber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch umfassen soll. Das Gesetz nennt das Wahlerklärung [4]. Geht die Erklärung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende [4]. Mit Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz, ohne Krankengeld der ermäßigte [2].

Privat versichert als Selbstständiger

In der PKV hängt der Beitrag laut Verbraucherzentrale von Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Versicherungsschutz ab [13]; das Einkommen ist nach dem PKV-Serviceportal dafür irrelevant [9]. Wie er sich zusammensetzt, erklärt Was die PKV kostet. Für Selbstständige sind vor allem drei Bausteine zu klären.

Ein Tischler in den Dreißigern hobelt in einer aufgeräumten Werkstatt ein Holzbrett, Späne liegen am Boden
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Der erste ist das Krankentagegeld. Es ist nach Angaben des PKV-Serviceportals eine eigene Zusatzversicherung und keine automatische Leistung. Die Höhe ist nach oben durch das Einkommen begrenzt [9]. Gezahlt werden kann es laut Serviceportal ab dem dritten Krankheitstag; eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag, muss aber bei jeder Erkrankung überbrückt werden [9]. Nach § 192 Abs. 5 VVG ersetzt das Krankentagegeld auch den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz zusteht [8]. Einzelheiten stehen unter Krankentagegeld.

Der zweite ist der Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Das Serviceportal weist darauf hin, dass eine spätere Senkung als Leistungsausweitung gilt und bei Vorerkrankungen zu einem Risikozuschlag führen oder abgelehnt werden kann [9].

Der dritte ist die Vorsorge für das Alter. In der substitutiven Krankheitskostenversicherung erhebt der Versicherer spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Kalenderjahr, in dem du 60 wirst, einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie. Er wird zur Prämienermäßigung im Alter verwendet; für befristete Verträge, für Tarife, die spätestens mit der gesetzlichen Altersgrenze enden, und für den Notlagentarif gilt er nicht [12]. Die Verbraucherzentralen warnen, dass anfangs niedrige Beiträge durch höhere Kosten in späteren Jahren empfindlich steigen können und auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht sinken [13].

Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang damit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen; Auszubildende und geringfügig Beschäftigte zählen dabei nicht [10]. Ausnahmen regelt § 5 KSVG, etwa für Künstler, die bereits als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind [20]. Versicherungsfrei ist, wer im Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 3.900 Euro Arbeitseinkommen aus der Tätigkeit erzielt; das gilt nicht in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit [14]. Die Versicherungspflicht bleibt jedoch bestehen, solange die Grenze nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren unterschritten wird [14].

Eine Frau in den Fünfzigern malt in einem sonnigen Dachatelier auf einer großen Leinwand mit abstrakten Farbflächen
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Wer erstmals als selbstständiger Künstler oder Publizist tätig wird, kann sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn er nicht zu dem in § 5 Abs. 1 KSVG genannten Personenkreis gehört und der Künstlersozialkasse eine Versicherung für den Krankheitsfall bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachweist; dazu muss er für sich und seine Familienangehörigen, die bei Versicherungspflicht gesetzlich versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht zu stellen [15]. Diese Befreiung endet drei Jahre nach Ablauf der Berufsanfängerzeit mit Ablauf des folgenden 31. März, es sei denn, innerhalb dieser Frist wird eine Befreiung nach § 7 KSVG beantragt [15]. Wer die Befreiung früher beenden will, kann das bis zum Ablauf der Berufsanfängerzeit schriftlich gegenüber der Künstlersozialkasse erklären; die Versicherungspflicht beginnt dann nach Ablauf dieser Zeit [15]. Eine Befreiung nach § 7 KSVG gibt es auf Antrag für selbstständige Künstler und Publizisten, deren Arbeitseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zusammen über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen dieser Jahre lag. Der Antrag ist bis zum 31. März des auf den Dreijahreszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen; die Befreiung kann nicht widerrufen werden [16].

Befreite Künstler und Publizisten, die privat versichert sind, erhalten auf Antrag von der Künstlersozialkasse einen vorläufigen Beitragszuschuss, wenn sie für sich und ihre Familienangehörigen, die bei Versicherungspflicht gesetzlich versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, den die Künstlersozialkasse bei Versicherungspflicht mit dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu zahlen hätte, höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags [17].

Wenn das Geschäft schlechter läuft

In der PKV sinkt der Beitrag nicht mit dem Umsatz [9]. Gerät ein Versicherungsnehmer mit Prämien für zwei Monate in Rückstand, mahnt ihn der Versicherer; für jeden angefangenen Monat des Rückstands wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent fällig [6]. Ist der Rückstand einschließlich der Säumniszuschläge zwei Monate nach Zugang der Mahnung höher als ein Monatsanteil, mahnt der Versicherer ein zweites Mal. Ist er einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung noch immer höher als ein Monatsanteil, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des folgenden Monats, und du giltst als im Notlagentarif versichert [6]. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn du oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist oder wird [6].

Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige schwer. Er öffnet sich vor allem, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa durch eine Anstellung mit einem Gehalt bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 ist auch das eingeschränkt: Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, ist versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder als hauptberuflich Selbstständiger nicht versicherungspflichtig war [7]. Das gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig werden [7]. Die Verbraucherzentralen schreiben, eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse sei meist ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich [13]. Die Einzelheiten erklärt Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

  1. Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Beiträge. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 240 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 44 SGB V: Krankengeld. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person; Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 192 VVG: Vertragstypische Leistungen des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Was sollten Selbstständige bei einem Wechsel in die PKV wissen?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand Oktober 2024. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 1 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 10 SGB V: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 149 VAG: Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 17.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 3 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 6 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz § 7 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz § 10 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  19. Organisation Privat krankenversichert als Studentin oder Student. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand Juli 2026. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz § 5 KSVG. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  21. Organisation Jahresarbeitsentgeltgrenze: Was sie bedeutet und wie hoch sie ist. Barmer. Stand 07.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz § 9 SGB V: Freiwillige Versicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.