Leistungen der privaten KrankenversicherungRatgeber

Brille, Heilpraktiker und Hilfsmittel: was die PKV erstattet

Brillen, Hilfsmittel und Heilpraktikerbehandlungen erstattet die PKV nach den Regeln deines Tarifs. Hilfsmittel müssen nach den Musterbedingungen verordnet sein, und manche Tarife erstatten nur die Hilfsmittel einer abschließenden Liste. Heilpraktiker zahlen die meisten Tarife, oft mit Prozentsatz und Jahreshöchstbetrag, der Basis- und der Standardtarif dagegen nicht.

Eine schlichte Brille mit Metallrand und ein kleines Hörgerät liegen auf einem hellen Holztisch neben einer Pflanze
Bild: KI-generiert

Ob die private Krankenversicherung Brille, Hörgerät oder Heilpraktiker bezahlt, hängt vom einzelnen Tarif ab. Für Hilfsmittel gibt es in der privaten Krankenversicherung laut PKV-Serviceportal keinen einheitlichen Katalog; entscheidend ist der jeweilige Tarif [2]. Bei Heilpraktikern regelt der Tarif, ob und bis zu welcher Höhe erstattet wird [4].

Was die Musterbedingungen vorgeben

Die Musterbedingungen des PKV-Verbands für die Krankheitskostenversicherung (MB/KK 2009) legen einige Grundsätze fest. Es handelt sich laut PKV-Verband um unverbindliche Empfehlungen, über deren Verwendung die Versicherer frei entscheiden [9]. Art und Höhe der Leistungen ergeben sich aus dem Tarif mit seinen Tarifbedingungen [1]. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von Ärzten, Zahnärzten oder, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, Heilpraktikern verordnet sein; Arzneimittel müssen außerdem aus der Apotheke stammen [1]. Der Versicherer leistet für Methoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, und darüber hinaus für solche, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stehen. In diesen Fällen kann er seine Leistung auf den Betrag herabsetzen, der bei einer vorhandenen schulmedizinischen Methode angefallen wäre [1].

Um die Liste der Behandelnden geht es in einem Fall aus dem Tätigkeitsbericht 2025 des PKV-Ombudsmanns. Einer Frau wurde nach einer Brustkrebserkrankung die Rekonstruktion der Brustwarze ärztlich angeraten, und die Ärzte verwiesen sie an ein spezialisiertes Tattoo-Studio. Der Versicherer erstattete nur den Betrag, den die GOÄ für eine Brustwarzenrekonstruktion vorsieht, weil der Vertrag ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker als Leistungserbringer nennt. Der Ombudsmann konnte das rechtlich nicht beanstanden; auf seine Bitte zahlte der Versicherer aus Kulanz einen weiteren Betrag [8].

Besteht für dieselbe Behandlung Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung, zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen nur, was trotz dieser Leistungen notwendig bleibt [1]. Das PKV-Serviceportal nennt für Hilfsmittel als vorrangige Träger zum Beispiel die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall und die Pflegepflichtversicherung bei Pflegebedürftigkeit [2].

Brille und Kontaktlinsen

Brillen und Kontaktlinsen gehören laut PKV-Serviceportal grundsätzlich zum Versicherungsschutz, unabhängig davon, wie stark die Sehschwäche ist [2]. Begrenzt wird die Erstattung über den Tarif: Er legt Höchstbeträge fest, das Serviceportal nennt als Beispiele 150, 250 oder 500 Euro, und Zeiträume, in denen erneut erstattet wird, etwa jährlich oder alle zwei oder drei Jahre [2]. Welcher Betrag für dich gilt, steht in deinen Tarifbedingungen. Wie für andere Hilfsmittel braucht es laut Serviceportal eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung; je nach Tarif darf auch ein Heilpraktiker verordnen [2].

Eine Frau in den Dreißigern probiert in einem hellen Optikergeschäft vor einem Spiegel eine schlichte Brille an
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Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte ab 18 Jahren nach § 33 SGB V nur in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Sehhilfe, etwa bei einer Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien oder einer schweren Sehbeeinträchtigung trotz bestmöglicher Brillenkorrektur. Dazu kommen therapeutische Sehhilfen bei Verletzungen oder Erkrankungen des Auges, deren Indikationen der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt. Die Kosten des Brillengestells sind dort nicht umfasst [3]. Die Unterschiede beider Systeme insgesamt erklärt PKV oder GKV: die Unterschiede.

Hilfsmittel: offener oder abschließender Katalog

Hilfsmittel sind laut PKV-Serviceportal Gegenstände, die einen körperlichen Defekt ausgleichen sollen. Sie können zur Genesung beitragen, Beschwerden lindern oder lebenserhaltend notwendig sein [2]. Ob ein bestimmtes Hilfsmittel erstattet wird, hängt davon ab, wie dein Tarif die Hilfsmittel beschreibt. Manche Versicherer erstatten allgemein medizinisch notwendige Hilfsmittel, andere Tarife enthalten eine abschließende Aufzählung der erstattungsfähigen Hilfsmittel [2]. Bei einer abschließenden Liste sind nur die dort genannten Hilfsmittel erstattungsfähig. Eine Ausnahme nennt das Serviceportal für das Gebärdensprachdolmetschen: Die PKV trägt diese Kosten auch dann, wenn sie nicht im Tarif aufgeführt sind [2]. Ein Wechsel in einen anderen Tarif kann daran etwas ändern; wie er abläuft, erklärt Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Zwei Unterarmgehstützen und ein zusammengeklappter Rollstuhl stehen im hellen Flur einer Wohnung
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Pflegehilfsmittel

Bei Pflegebedürftigkeit ist laut PKV-Serviceportal die Pflegepflichtversicherung vorrangig zuständig. Für sie gilt unabhängig vom Versicherungsunternehmen ein einheitliches Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis; die Krankenversicherung zahlt nur, wenn kein vorrangiger Träger zuständig ist [2]. Wie die private Pflegepflichtversicherung aufgebaut ist, erklärt Private Pflegepflichtversicherung.

Hörgeräte

Hörgeräte nennt das Serviceportal ausdrücklich als Hilfsmittel. Sonderfunktionen wie die Übertragung von Telefongesprächen auf das Hörgerät gelten laut Serviceportal nicht als medizinisch notwendig. Kosten für eine Anleitung oder ein Training im Umgang mit dem Gerät können dagegen übernommen werden [2].

Teure Anschaffungen und Leihe

Bei teureren Hilfsmitteln verlangen die meisten Tarife laut Serviceportal einen Kostenvoranschlag, etwa ab 1.000 oder 1.500 Euro. Fehlt er, sieht der Tarif eine gekürzte Erstattung vor. Manche Versicherer prüfen auf Wunsch auch Kostenvoranschläge für günstigere Hilfsmittel [2]. Kostet eine geplante Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, kannst du nach § 192 Absatz 8 VVG vorher in Textform Auskunft über deinen Versicherungsschutz verlangen [7]. Gehhilfen und andere vorübergehend benötigte Hilfsmittel lassen sich im Sanitätshandel mieten; die Mietkosten erstattet die PKV laut Serviceportal ebenfalls. Manche Tarife erstatten bei bestimmten Hilfsmitteln nur eine Leihe, und viele Versicherer bieten ein eigenes Ausleihverfahren mit Wartungsservice an [2]. Das Serviceportal empfiehlt, die Rechnung immer zusammen mit der Verordnung einzureichen, auch wenn der Tarif es nicht ausdrücklich verlangt [2].

Heilmittel wie Physiotherapie

Heilmittel sind meist ärztlich verordnete Anwendungen, die Angehörige anderer Heilberufe durchführen, etwa Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie [6]. Zur Physiotherapie zählt das Serviceportal unter anderem Krankengymnastik, Massagen, Wärme- und Kältebehandlung und medizinische Bäder; außerdem nennt es Podologie und Ernährungstherapie [6]. Einen PKV-weiten Heilmittelkatalog gibt es laut Serviceportal nicht. Viele Versicherer verweisen auf die Bundesbeihilfeverordnung, andere haben eigene Heilmittelverzeichnisse; ein Tarif kann zum Beispiel 80 Prozent des Preises nach dem unternehmenseigenen Verzeichnis erstatten [6]. Ein allgemeingültiges Gebührenverzeichnis für die Abrechnung von Heilmitteln bei Privatversicherten gibt es nicht, Therapeuten legen ihre Preise weitgehend frei fest [6]. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt laut Serviceportal dann die übliche Vergütung; als Orientierung dienen die beihilfefähigen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung [6].

Für die Verordnung gibt es in der PKV laut Serviceportal kein einheitliches Formular. Es gibt auch keine Frist für den Behandlungsbeginn und keine Mindest- oder Höchstzahl an Terminen; die Zahl richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit [6]. Behandeln müssen staatlich geprüfte Angehörige der Heilberufe, eine Kassenzulassung brauchen sie nicht. Ärzte dürfen physikalisch-medizinische Leistungen auch selbst erbringen [6]. Hast du einen Tarif mit Heilpraktikerleistungen, kann auch ein Heilpraktiker Heilmittel verordnen [6]. Ob eine Behandlung gedeckt ist, steht laut Serviceportal in den Tarifunterlagen, oder du fragst deine Versicherung [6].

Heilpraktiker

Heilpraktiker brauchen nach § 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis, wenn sie Heilkunde ausüben, ohne als Arzt bestallt zu sein [5]. Die Musterbedingungen erlauben es, Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch zu nehmen, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen [1]. Nach Angaben des Serviceportals erstatten die meisten PKV-Tarife Heilpraktikerbehandlungen. Wenige Tarife mit einem Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung schließen sie aus, darunter der Basistarif und der Standardtarif [4]. Was diese beiden Tarife leisten, erklärt Basistarif und Standardtarif.

Eine Behandlerin in den Fünfzigern tastet in einem Behandlungsraum mit Holzmöbeln die Schulter eines sitzenden Mannes ab
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Wie abgerechnet wird

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist laut Serviceportal keine amtliche Gebührenordnung. Anders als bei Ärzten ist der Preis einer Heilpraktikerbehandlung nicht festgelegt; das Honorar wird im Behandlungsvertrag vereinbart, viele Rechnungen orientieren sich aber am GebüH [4]. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Mindest- oder den Höchstsatz des GebüH. Eine Beratung kann nach dem GebüH 8,20 bis 20,50 Euro kosten [4]. Die Erstattung liegt laut Serviceportal oft bei 75 bis 100 Prozent und ist häufig auf einen Jahresbetrag begrenzt, etwa 500 oder 1.000 Euro [4]. Statt auf das GebüH kann ein Versicherer auch auf eine eigene Positivliste verweisen, und einige Tarife nehmen das Hufeland-Verzeichnis zur Abrechnung naturheilkundlicher Verfahren in Bezug [4]. Das Serviceportal empfiehlt, vor Behandlungsbeginn zu fragen, wie abgerechnet wird [4].

Heilpraktiker dürfen laut Serviceportal nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel wie Physiotherapie und Hilfsmittel wie Bandagen verordnen. Der Versicherungsschutz kann auch solche Verordnungen umfassen [4]. Behandelt dich ein Familienmitglied, gilt nach den Musterbedingungen eine Grenze: Für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder besteht keine Leistungspflicht, nachgewiesene Sachkosten werden aber tarifgemäß erstattet [1].

Psychotherapeutisch arbeiten dürfen Heilpraktiker ebenfalls, eine Approbation als Psychotherapeut erhalten sie aber nicht. Einige Versicherer schließen solche Behandlungen vom Schutz aus [4]. Was in der PKV für Psychotherapie gilt, steht unter Psychotherapie in der PKV. Wer Homöopathie anbieten darf, erklärt Wer Homöopathie anbieten darf.

Wenn die Erstattung strittig ist

Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Rollstühlen und Sehhilfen und bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Massage kann der Streit laut Ombudsmann auch um die Frage gehen, ob die Maßnahme medizinisch notwendig ist [8]. Beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung betrafen 2025 in der Krankheitskostenvollversicherung 702 Schlichtungsanträge die Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln [8]. Welche Schritte es gibt, wenn dein Versicherer eine Erstattung ablehnt, erklärt Wenn die PKV nicht zahlt.

  1. Organisation Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand Juni 2024. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Hilfsmittel. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal, Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 33 SGB V: Hilfsmittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Heilpraktiker. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal, Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 1 Heilpraktikergesetz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Physiotherapeut, Logopäde & Co.. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal, Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 192 VVG: Vertragstypische Leistungen des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Tätigkeitsbericht 2025. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Stand Januar 2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Glossar: Musterbedingungen. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.