Wer sich privat krankenversichern kannWerkzeug

Darf ich in die PKV? Dein Einkommen und die Versicherungspflichtgrenze

Angestellte dürfen in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, für Beschäftigte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und in einer privaten Krankenvollversicherung versichert waren, bei 69.750 Euro. Zugesagte Sonderzahlungen zählen mit, Familienzuschläge nicht.

Werkzeug

Darf ich in die PKV? Einkommen prüfen

Rechne dein Gehalt auf ein Jahr hoch und vergleiche es mit der Versicherungspflichtgrenze 2026 und dem für 2027 vorgesehenen Wert.

laut Arbeitsvertrag, ohne Zuschläge wegen des Familienstands
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, im Voraus fest bestimmte Jahresprämie
nur pauschal und gleichbleibend gezahlt; schwankende Überstunden zählen nicht
in gleicher Höhe, etwa ein Dienstwagen
Betrag für die betriebliche Altersversorgung
Warst du am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat krankenvollversichert?
Um welche Lage geht es?

Zuschläge, die wegen deines Familienstands gezahlt werden, gibst du bitte nicht ein. Sie zählen nicht mit. Leere Felder zählen als 0 Euro.

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Ein Mann Ende dreißig sitzt morgens mit einem weißen Blatt, Bleistift und Kaffee an einem hellen Holztisch
Bild: KI-generiert

Als Arbeiter oder Angestellter bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt [1]. Diese Grenze heißt auch Versicherungspflichtgrenze. Sie beträgt 2026 77.400 Euro im Jahr, umgerechnet 6.450 Euro im Monat [2]. Das Werkzeug rechnet dein Gehalt auf ein Jahr hoch und stellt es der Grenze für 2026 und dem Wert gegenüber, den das Bundeskabinett für 2027 beschlossen hat. Für Beamte und Selbstständige spielt das Einkommen keine Rolle; mehr dazu weiter unten.

Was du eingibst

Das Werkzeug fragt die Bestandteile ab, die nach den Hinweisen der Barmer, einer gesetzlichen Krankenkasse, in das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt einfließen [4]:

  • dein monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag,
  • zugesicherte Einmalzahlungen im Jahr, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder eine im Voraus in fester Höhe bestimmte Jahresprämie,
  • pauschal und gleichbleibend gezahlte Überstundenvergütung und regelmäßige Sachbezüge in gleicher Höhe, etwa einen Dienstwagen,
  • den Betrag, den du im Jahr für die betriebliche Altersversorgung umwandelst,
  • ob du am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und in einer privaten Krankenvollversicherung (substitutive Krankenversicherung) versichert warst.

Die letzte Frage entscheidet, welche Grenze für dich gilt. Für diesen Personenkreis gilt eine eigene, niedrigere Grenze [1]. Sie beträgt 2026 69.750 Euro im Jahr oder 5.812,50 Euro im Monat [2].

Was zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt

Das Gesetz spricht vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben dabei unberücksichtigt [1]. Wie die übrigen Bestandteile behandelt werden, beschreibt die Barmer so [4]:

Ein kleiner Stapel schlichter Briefumschläge und ein Füller auf einem Eichenschreibtisch neben einer grünen Pflanze
Bild: KI-generiert
Bestandteilzählt mit?
monatliches Bruttoentgelt mal zwölfja
zugesichertes Weihnachts- oder Urlaubsgeld, 13. Monatsgehaltja
Jahresprämie, im Voraus in fester Höhe bestimmtja
Überstundenvergütung, pauschal und gleichbleibendja
Überstunden, schwankend oder unregelmäßignein
einmalige Urlaubsabgeltungnein
Zuschläge wegen des Familienstandsnein
Sachbezüge, regelmäßig in gleicher Höheja

Wandelst du Entgelt für die betriebliche Altersversorgung um, mindert das den maßgeblichen Betrag, soweit die Umwandlung beitragsfrei ist. Das ist bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung der Fall; ein höherer Betrag zählt wieder mit [4]. Das Entgelt wird vorausschauend ermittelt, also nach den Einnahmen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Geprüft wird zu Beginn der Beschäftigung, zum Jahreswechsel und bei jeder Änderung des Entgelts [4].

So liest du das Ergebnis

Liegt dein Jahresbetrag nicht über der Grenze, bist du als Angestellter in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V erfüllen [1]. Liegt er darüber, kommt es auf den Zeitpunkt an.

Eine Frau in den Dreißigern steht mit einer Tasse Tee am Bürofenster und blickt über Dächer
Bild: KI-generiert

Fängst du eine neue Stelle an, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt, bist du in dieser Beschäftigung versicherungsfrei [1]. Steigt dein Gehalt während einer laufenden Beschäftigung über die Grenze, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du sie überschreitest. Das gilt nicht, wenn dein Entgelt die Grenze nicht übersteigt, die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an gilt [1]. Rückwirkende Gehaltserhöhungen werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch darauf entstanden ist [1].

Deshalb zeigt das Werkzeug auch den Wert für 2027. Das Bundeskabinett hat am 12.10.2026 die Verordnung beschlossen, nach der die Grenze 2027 bei 84.150 Euro im Jahr oder 7.012,50 Euro im Monat liegen soll; nach dem Stand vom 12.10.2026 muss der Bundesrat noch zustimmen [3]. Bis dahin ist der Wert vorläufig. Die besondere Grenze für den Personenkreis nach § 6 Abs. 7 SGB V nennt die Quelle für 2027 nicht.

Vier Rechenbeispiele

Die Beispiele rechnen mit der Grenze für 2026 und dem beschlossenen Wert für 2027 (eigene Rechnung):

FallJahresbetragüber 77.400 Euro?über 84.150 Euro?
6.000 Euro im Monat, 3.000 Euro zugesagtes Weihnachtsgeld75.000 Euroneinnein
6.300 Euro im Monat, 13. Gehalt zugesagt81.900 Eurojanein
6.800 Euro im Monat, 4.000 Euro Weihnachts- und Urlaubsgeld85.600 Eurojaja
5.900 Euro im Monat, 1.000 Euro feste Prämie, am 31.12.2002 wegen der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat versichert71.800 Euronein, aber über 69.750 Eurooffen, besondere Grenze 2027 nicht genannt

Im zweiten Fall bist du bei einer neuen Stelle mit diesem Gehalt 2026 versicherungsfrei. Hast du die Gehaltserhöhung dagegen im laufenden Job bekommen, endet die Versicherungspflicht zum Jahreswechsel nur, wenn dein Entgelt auch über der Grenze für 2027 liegt. Mit 81.900 Euro wäre das bei der vorgesehenen Grenze von 84.150 Euro nicht der Fall (eigene Rechnung nach § 6 Abs. 4 SGB V). Bei einer neuen Stelle wird zum Jahreswechsel neu geprüft; mit 81.900 Euro läge das Entgelt dann ebenfalls unter der vorgesehenen Grenze (eigene Rechnung) [4]. Im vierten Fall gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro, die überschritten ist [1, 2].

Was das Werkzeug nicht prüft

Das Werkzeug ist für Angestellte gedacht. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben [1]. Wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, ist nach § 5 Abs. 5 SGB V als Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig [5]. Für Studierende, Rentner und Menschen über 55 gelten eigene Regeln [1, 5]. Die Übersicht steht unter Wer sich privat versichern darf, die Einzelheiten für Angestellte unter PKV für Angestellte.

Ein ruhiger Flur in einem Verwaltungsgebäude mit hohen Holztüren und Steinboden im weichen Tageslicht
Bild: KI-generiert

Über die Versicherungspflicht entscheidet auf Verlangen des Arbeitgebers die Krankenkasse als Einzugsstelle durch Bescheid [6]. Was du in der gesetzlichen Versicherung zahlen würdest, rechnet der GKV-Beitragsrechner aus. Den Ablauf des Wechsels beschreibt Von der GKV in die PKV wechseln.

  1. Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2: Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 2027 steigen. Bundesregierung. Stand 12.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Jahresarbeitsentgeltgrenze: Was sie bedeutet und wie hoch sie ist. Barmer. Stand 07.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 5 SGB V: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 28h SGB IV: Einzugsstellen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.