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Altersrückstellungen in der PKV: wie das Polster für später entsteht
Altersrückstellungen, im Gesetz Alterungsrückstellungen genannt, sind der Teil der Beiträge, den private Krankenversicherer in jungen Jahren zurücklegen, um die höheren Kosten im Alter zu finanzieren. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent, den Versicherte bis zum Jahr ihres 60. Geburtstags zahlen. Beitragserhöhungen verhindern die Rückstellungen nicht, sie gehören dem Versichertenkollektiv und werden bei einer Kündigung nicht ausgezahlt.

Wer in jungen Jahren in die private Krankenversicherung eintritt, zahlt mehr, als er im Schnitt an Leistungen verbraucht. Der Überschuss wird verzinslich angelegt und später genutzt, wenn die Ausgaben für Behandlungen über dem Beitrag liegen [6]. Im Gesetz heißt dieses Polster Alterungsrückstellung, im Alltag ist meist von Altersrückstellungen die Rede [1]. Es wächst aus dem kalkulierten Sparanteil, einem gesetzlichen Zuschlag und einem Teil der Kapitalerträge. Dazu kommt die sogenannte Vererbung. Was davon bei einem Wechsel übrig bleibt, regelt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was eine Alterungsrückstellung ist
Eine Krankenversicherung, die den gesetzlichen Schutz ganz oder teilweise ersetzen kann, heißt im Versicherungsaufsichtsgesetz substitutive Krankenversicherung. Sie darf in Deutschland nur nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. Dazu gehört, dass der Versicherer eine Alterungsrückstellung bildet und die Beiträge versicherungsmathematisch berechnet, unter anderem mit Annahmen zu Krankheitsgefahr, Sterblichkeit und Alter sowie mit einem Rechnungszins [1]. Außerdem muss der Vertrag das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausschließen [1].

Die Rückstellung ist kein persönliches Sparkonto. Die Verbraucherzentralen betonen, dass sie sich auf das Kollektiv bezieht. Die Summe, die auf dich entfällt, kann dir dein Versicherer nennen [7]. Für Kinder, Jugendliche und Auszubildende werden laut Verbraucherzentrale keine Rückstellungen gebildet [7]. Im brancheneinheitlichen Basistarif sieht das Gesetz für Kinder und Jugendliche eine Variante vor, in der bis zum 21. Geburtstag keine Alterungsrückstellungen entstehen [10].
Wie der Beitrag kalkuliert wird
Nach der Darstellung des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, betrachtet die Kalkulation immer eine Gruppe von Versicherten, die beim Eintritt gleich alt sind. Über die gesamte Laufzeit müssen die Beiträge dieser Gruppe alle zu erwartenden Leistungen decken [6]. In jungen Jahren liegt der Beitrag deshalb über den durchschnittlich erwarteten Ausgaben. Der Mehrbeitrag wird verzinslich angelegt. Übersteigen die Ausgaben später den Beitrag, wird die Differenz aus der Rückstellung bezahlt. Ab welchem Alter der Abbau beginnt, hängt vom Tarif ab [6].
Der Verband nennt auch die Folge: Je später jemand eintritt, desto weniger Jahre bleiben zum Aufbau, und desto höher muss der laufende Beitrag sein [6]. Wird jemand nach Vertragsschluss krank, ändert das seinen persönlichen Beitrag nicht [6]. Die Beiträge dürfen laut Verbraucherzentrale auch nicht allein deshalb steigen, weil du älter wirst [7].
Als weitere Quelle neben Rechnungszins und Überzins nennt der Verband die "Vererbung": Endet ein Vertrag durch Tod oder Kündigung, bleiben die Rückstellungen beim Versicherer und kommen den übrigen Versicherten derselben Tarifstufe und Altersgruppe zugute [6].
Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent
Zusätzlich zur kalkulierten Rückstellung schreibt § 149 VAG in der substitutiven Krankheitskostenversicherung einen Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen Bruttoprämie vor. Er wird spätestens ab dem Kalenderjahr nach deinem 21. Geburtstag erhoben und endet in dem Kalenderjahr, in dem du 60 wirst. Das Geld fließt jedes Jahr direkt in die Alterungsrückstellung und ist für Beitragsermäßigungen im Alter bestimmt [2]. Für befristete Verträge, für Tarife, die spätestens mit der gesetzlichen Altersgrenze enden, und für den Notlagentarif gilt der Zuschlag nicht [2].
Laut PKV-Verband zahlen Neuversicherte den Zuschlag seit dem 01.01.2000. Wer schon vorher versichert war, konnte widersprechen. Für alle anderen begann er 2001 mit 2 Prozent und stieg jährlich um 2 Prozentpunkte, bis 10 Prozent erreicht waren [6].
| Lebensabschnitt | Was mit dem Zuschlag geschieht |
|---|---|
| Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Kalenderjahr des 60. Geburtstags | 10 Prozent der Bruttoprämie fließen in die Alterungsrückstellung [2] |
| bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem du 65 wirst | die Zinsüberschüsse auf diesen Teil der Rückstellung werden dir in voller Höhe gutgeschrieben [3] |
| ab dem 65. Geburtstag | die Mittel bezahlen Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen, soweit sie reichen [3] |
| mit dem 80. Geburtstag | nicht verbrauchte Mittel senken den Beitrag, spätere Gutschriften ebenfalls sofort [3] |
Was mit den Kapitalerträgen passiert
Die Versicherer legen die Rückstellungen am Kapitalmarkt an. Erzielen sie mehr als den einkalkulierten Rechnungszins, entsteht ein Überzins. § 150 VAG verlangt, dass jedes Jahr 90 Prozent dieses Überzinses den Versicherten gutgeschrieben werden [3]. Der Teil, der auf die Rückstellung aus dem 10-Prozent-Zuschlag entfällt, geht bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem du 65 wirst, vollständig an dich. Vom Rest erhält die Rückstellung aller Versicherten einen festgelegten Anteil direkt [3]. Was danach übrig bleibt, ist für Versicherte ab 65 reserviert und muss innerhalb von drei Jahren verwendet werden, um Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu begrenzen oder Beiträge zu senken [3]. Die übrigen 10 Prozent des Überzinses fließen laut PKV-Verband in die freien Mittel des Unternehmens [6].
Warum Beiträge trotzdem steigen
Die Rückstellungen sollen die im Alter steigende Nutzung von Gesundheitsleistungen ausgleichen. Die BaFin weist darauf hin, dass die Kalkulation dabei davon ausgeht, dass die Gesundheitskosten nicht steigen [9]. Weichen die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten nicht nur vorübergehend von der Kalkulation ab, darf der Versicherer den Beitrag neu festsetzen, wenn ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat [5]. Nach § 155 VAG muss er für jeden Tarif mindestens jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen vergleichen. Weichen sie um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Beiträge des Tarifs überprüfen, sofern die Bedingungen keinen niedrigeren Wert vorsehen. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten genügen mehr als 5 Prozent [11].

Die Verbraucherzentralen nennen als Gründe für Erhöhungen eine höhere Lebenserwartung, häufigere Mehrfacherkrankungen im Alter, medizinischen Fortschritt und Zinserträge, die geringer ausfallen als angenommen. Auch ein Tarif, den viele Gesunde verlassen haben, kann teurer werden [7]. Nach ihren Erfahrungen steigen die Beiträge regelmäßig, auch im Alter [7].
Wie stark eine Anpassung ausfällt, hängt auch von der Dauer der Versicherung ab. Der PKV-Verband beschreibt es so: Die Erhöhung in Euro ist für alle gleichaltrigen Versicherten eines Tarifs gleich. Langjährig Versicherte starten aber von einem niedrigeren Beitrag, deshalb ist ihre prozentuale Erhöhung höher [6]. Für das Jahr 2026 betrafen Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung laut BaFin rund 81 Prozent der Versicherten in mindestens einem Haupttarif, im Schnitt um 12,6 Prozent [12]. Was du bei einer Erhöhung prüfen kannst, steht unter Beitragserhöhung in der PKV.
Was beim Wechsel mit dem Geld passiert
Ob die Rückstellungen erhalten bleiben, hängt davon ab, wohin du wechselst und wann dein Vertrag geschlossen wurde.

Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Nach § 204 VVG kannst du verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Der Versicherer muss deine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung anrechnen [4]. Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf er einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen [4]. Die Verbraucherzentralen raten, vor einem Wechsel des Unternehmens immer zuerst diesen Weg zu prüfen, weil die Rückstellungen dabei erhalten bleiben [7]. Einzelheiten stehen unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Kündigst du und schließt gleichzeitig einen neuen Vollversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen ab, überträgt der alte Versicherer nur die kalkulierte Rückstellung für den Teil des Schutzes, der dem Basistarif entspricht. Das gilt, wenn der gekündigte Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde [4]. Für die darüber hinausgehende Rückstellung kannst du beim bisherigen Versicherer einen Zusatztarif verlangen, in dem sie angerechnet wird [4]. Ohne Zusatztarif bleibt dieser Teil laut BaFin im bisherigen Versichertenkollektiv [9]. Was sonst noch zu bedenken ist, erklärt Den privaten Krankenversicherer wechseln.
Kündigung ohne neuen Privatvertrag
Wer die PKV verlässt, etwa weil er in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird, bekommt die Rückstellungen nicht ausgezahlt. Die Verbraucherzentralen verweisen dazu auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999 [7]. Wer später zurückkehren will, hat nach § 204 Absatz 5 VVG das Recht, den gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen [4].
Wie groß das Polster der Branche ist
Ende 2025 lagen die Alterungsrückstellungen aller privat Kranken- und Pflegeversicherten nach Angaben des PKV-Verbands bei 355,4 Milliarden Euro, 3,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor [8]. Im Jahr 2008 waren es laut Verband 134 Milliarden Euro [13].
Wie belastbar das System auf lange Sicht ist, hat die BaFin 2024 untersucht. Sie hat die Beitragsentwicklung 50 Jahre in die Zukunft projiziert und kam zu dem Ergebnis, dass die PKV Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen unter realistischen Annahmen auch künftig zu Beiträgen anbieten kann, die nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen [14]. Die Behörde weist darauf hin, dass sie Durchschnitte betrachtet hat und daraus keine Schlüsse auf Einzelfälle möglich sind [14]. Welche Rolle die Rückstellungen im Ruhestand spielen, zeigt PKV im Alter und als Rentner. Einen Überblick über andere Versicherungen im Ruhestand gibt Versicherungen im Ruhestand.
- Gesetz § 146 VAG: Substitutive Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 149 VAG: Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 150 VAG: Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 203 VVG: Prämien- und Bedingungsanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation So kalkuliert eine Versicherung die Beiträge. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Was Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bewirken. Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentrale Hessen. Stand 09.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand 04.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 155 VAG: Prämienänderungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Jahresbericht 2025). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Nachhaltige Finanzierung in der Privaten Krankenversicherung. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Beiträge auch übermorgen stabil?. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand 13.06.2024. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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