Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber
Beitragsentlastungstarif: heute mehr zahlen, im Alter weniger
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein der privaten Krankenversicherung: Du zahlst einen zusätzlichen Beitrag, der verzinst angelegt wird und ab einem vereinbarten Alter, meist 65, deinen Beitrag um einen garantierten Betrag senkt. Den Zusatzbeitrag zahlst du in der Regel auch während der Entlastung weiter. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält solche Tarife meist für unrentabel, für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss können sie sich unter Umständen lohnen.

In der privaten Krankenversicherung ändert sich der Beitrag mit dem Renteneintritt grundsätzlich nicht, weil er nicht vom Einkommen abhängt [1]. Das Einkommen sinkt dagegen bei vielen Menschen. Beitragsentlastungstarife sollen diese Lücke verkleinern: Du zahlst während des Berufslebens mehr, damit der Beitrag im Alter niedriger ausfällt. Viele Versicherer bieten solche Tarife an [1]. Diese Seite erklärt, wie sie funktionieren, wie sie sich von der gesetzlichen Vorsorge unterscheiden und was dafür und dagegen spricht. Einen bestimmten Tarif empfiehlt sie nicht.
So funktioniert ein Beitragsentlastungstarif
Der PKV-Verband, die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, beschreibt das Prinzip so: Versicherte zahlen einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt und für eine spätere, garantierte Beitragssenkung verwendet wird [1]. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich, grundsätzlich gilt laut Verband [1]:

- Die Beitragssenkung beginnt in der Regel mit 65 Jahren. Je nach Tarif lässt sie sich vorziehen oder verschieben, zum Beispiel auf 55, 60 oder 70 Jahre.
- Die Ermäßigung ist je nach Versicherer begrenzt auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags, den du bei Abschluss des Entlastungstarifs für deinen eigentlichen Versicherungsschutz zahlst.
- Den Zusatzbeitrag kannst du später erhöhen oder verringern. Das wirkt sich auf die spätere Entlastung aus.
- Auch während der Entlastung zahlst du den Beitrag für den Entlastungstarif weiter.
Die Tarife werden kalkuliert wie die übrigen Tarife der PKV. Daraus folgt laut PKV-Verband: Je früher du abschließt, desto weniger musst du für eine bestimmte Entlastung zahlen oder desto höher fällt sie aus [1]. Wie die Kalkulation mit Alterungsrückstellungen grundsätzlich funktioniert, erklärt Was die PKV kostet.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten
Die folgenden Zahlen sind frei gewählt und entsprechen keinem Tarif. Sie zeigen nur, welche Größen du in einem Angebot vergleichen solltest. Angenommen, du zahlst ab 40 jeden Monat 80 Euro zusätzlich in einen Entlastungstarif, und der Versicherer sagt ab 67 eine Senkung um 300 Euro im Monat zu. Läuft der Zusatzbeitrag von 80 Euro auch im Alter weiter, sinkt deine monatliche Belastung ab 67 um 220 Euro (eigene Rechnung).
Bis zum 67. Geburtstag hast du in diesem Beispiel 27 Jahre lang je 960 Euro eingezahlt, zusammen 25.920 Euro. Bei einer Nettoersparnis von 220 Euro im Monat dauert es rund 118 Monate, also knapp zehn Jahre, bis die Ersparnis diese Summe erreicht (eigene Rechnung, ohne Zinsen, Arbeitgeberzuschuss und Steuer). Ob sich ein Tarif rechnet, hängt deshalb stark davon ab, wie lange du die Entlastung tatsächlich nutzt. Die echten Werte deines Angebots erfährst du nur vom Versicherer.
Wie hoch die Beiträge im Alter tatsächlich sind
Ob du überhaupt zusätzlich vorsorgen willst, hängt davon ab, was im Alter auf dich zukommt. Der PKV-Verband hat die durchschnittlichen Monatsbeiträge nach Lebensalter ausgewertet. Danach zahlten Erwachsene ohne Beihilfeanspruch 2025 im Durchschnitt 536 Euro im Monat; in fast allen Altersstufen lag der Durchschnitt unter 700 Euro, ab 65 Jahren meist deutlich darunter [11]. In den Beihilfetarifen für Beamte lag er in allen Altersstufen deutlich unter 350 Euro [11]. Einen Beitrag über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (nach Angaben des Verbands 2025: 965 Euro) zahlten nur rund 2 Prozent aller Privatversicherten [11].
Durchschnittswerte sagen wenig über den Einzelfall. Der persönliche Beitrag hängt laut PKV-Verband vor allem vom Leistungsumfang und vom Versicherungsbeginn ab; wer erst spät eintritt, hat weniger Zeit, Alterungsrückstellungen aufzubauen [11]. Der Verband weist auch darauf hin, dass sich der Beitrag nicht an geringere Alterseinkünfte anpasst, und rät, das von vornherein einzukalkulieren [11]. Als Untergrenze der Absicherung gilt der Basistarif: Niemand muss dort mehr zahlen als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung [11].
Abgrenzung zum gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlag
Unabhängig von einem freiwilligen Entlastungstarif sorgt das Gesetz selbst vor. In der Krankheitskostenvollversicherung wird spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zu dem Jahr, in dem du 60 wirst, ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben [4]. Dieses Geld und die Zinsen darauf werden ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um Beitragserhöhungen ganz oder teilweise zu finanzieren. Was mit 80 Jahren noch nicht verbraucht ist, senkt dann den Beitrag [5].
Dazu kommen die Überzinsen: 90 Prozent der Kapitalerträge über dem Rechnungszins muss der Versicherer den Versicherten gutschreiben [5]. Der PKV-Verband erklärt, dass Versicherte, die schon vor dem 01.01.2000 privat versichert waren, den Zuschlag bei seiner Einführung ablehnen konnten; für alle, die nicht widersprochen haben, wurde er ab 2001 schrittweise eingeführt [8]. Mehr dazu steht unter Altersrückstellungen.
Ein Beitragsentlastungstarif ist eine freiwillige Vorsorge, die zu dieser gesetzlichen Entlastung hinzukommt.
Was die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Abschluss solcher Zusatztarife ab. Sie bezeichnet sie als Sparverträge, die "intransparent, teuer und fast immer unrentabel" seien, und meint, ein Tarifwechsel spare am Ende meistens mehr Geld [2]. Ihre Gründe [2]:

- Das angesparte Kapital wird nach ihrer Darstellung nur sehr niedrig verzinst, und der Vertrag verursacht Kosten.
- Für die Höhe der monatlichen Entlastung unterstellen die Versicherer aus ihrer Sicht so hohe Lebenserwartungen, dass die meisten Versicherten das eingezahlte Geld nicht wieder herausbekommen.
- Wechselst du zu einem anderen Versicherer oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt.
- Im Todesfall bekommen die Erben das nicht verbrauchte Geld nicht.
- Der Beitrag für den Entlastungstarif muss in der Regel im Rentenalter weitergezahlt werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt außerdem, das angesparte Geld diene normalerweise dazu, die Beiträge ab dem 67. Lebensjahr zu senken [2]. Der PKV-Verband nennt als Regelfall 65 Jahre [1]. Welches Alter für dich gilt, steht in deinem Tarif.
Schon 2020 sagte ein Experte der Verbraucherzentrale Hamburg, das Kapital werde nur niedrig verzinst und die Verträge seien mit hohen Kosten belastet [3]. In einer Mitteilung von 2018 berichtete sie von einem hochbetagten Rentner, der monatlich 700 Euro für seinen Versicherungsschutz und zusätzlich weiter Geld für die Beitragsentlastung zahlen musste [12].
Arbeitgeberzuschuss und Steuer
Für Angestellte kann die Rechnung anders aussehen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält den Baustein unter Umständen für sinnvoll bei privat versicherten Angestellten, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können [2]. Der PKV-Verband schreibt, Arbeitnehmer könnten "in vielen Fällen" auch für die Beiträge zu solchen Tarifen den Arbeitgeberzuschuss nutzen [6].
Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte des Betrags, den du für deine Krankenversicherung zahlst, und ist zusätzlich durch einen gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt [7]. Schöpft dein Beitrag diesen Höchstbetrag schon aus, bringt der Entlastungstarif keinen zusätzlichen Zuschuss. Liegt der Beitrag darunter, kann der Arbeitgeber einen Teil des Zusatzbeitrags mittragen. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Kostet die Krankenversicherung 600 Euro und der Entlastungstarif 80 Euro, ergibt die Hälfte der Summe 340 Euro. Das liegt unter dem Höchstbetrag von 508,59 Euro für 2026, der Arbeitgeber trüge dann 40 Euro des Zusatzbeitrags (eigene Rechnung, vorausgesetzt, der Tarif ist zuschussfähig). Einzelheiten stehen unter Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Andere Wege zu einem niedrigeren Beitrag im Alter
Neben dem Entlastungstarif gibt es weitere Effekte, die den Beitrag im Ruhestand senken. Der PKV-Verband nennt den Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab 60 und den Wegfall eines Krankentagegelds mit dem Renteneintritt, das im Ruhestand nicht mehr gebraucht wird [6]. Privat versicherte Rentner erhalten außerdem von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss, derzeit 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des PKV-Beitrags [6]. Beitragsentlastungstarife nennt der Verband als Angebot für Versicherte, die befürchten, dass ihre Alterseinkünfte für den ungeschmälerten Versicherungsschutz nicht reichen [6].

Unabhängig vom Alter kannst du nach § 204 VVG in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln, wobei deine Alterungsrückstellung angerechnet wird [9]. Wie das geht, erklärt Tarifwechsel nach § 204 VVG. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es den Standardtarif und den Basistarif [10]. Was im Ruhestand insgesamt auf dich zukommt, steht unter PKV im Alter und als Rentner.
Ob ein Entlastungstarif zu deiner Lage passt, kann eine unabhängige Beratung klären. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenpflichtige Beratung zur Tarifwahl in der PKV an [2]. Welche Berater es sonst gibt und wie sie bezahlt werden, beschreibt Versicherungsmakler, Vertreter oder Versicherungsberater.
- Organisation Beitragsentlastungstarife in der PKV. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif für die private Krankenversicherung?. Verbraucherzentrale Hamburg. Stand 12.04.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Warum sich ein Beitragsentlastungstarif für die private Krankenversicherung nicht lohnt. Verbraucherzentrale Hamburg. Stand 18.11.2020. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 149 VAG: Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 150 VAG: Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation So kalkuliert eine Versicherung die Beiträge. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation So hoch sind die PKV-Beiträge im Alter. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Geringere Kosten für private Krankenversicherung durch Zusatztarif?. Verbraucherzentrale Hamburg. Stand 29.08.2018. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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