Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber

Selbstbehalt in der PKV: Beitrag senken und Risiko tragen

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Jahr selbst zahlst, bevor die private Krankenversicherung erstattet. Je höher er ist, desto niedriger ist meist der Beitrag; in der Pflichtversicherung sind gesetzlich höchstens 5.000 Euro pro Person und Jahr erlaubt. Angestellte sparen nur die Hälfte, weil mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt.

Ein Mann Ende dreißig nimmt in einer hellen Apotheke eine kleine Papiertüte von einer Apothekerin entgegen
Bild: KI-generiert

Mit einem Selbstbehalt übernimmst du einen Teil deiner Krankheitskosten selbst und bekommst dafür einen niedrigeren Beitrag. Der PKV-Verband nennt ihn die häufigste Möglichkeit, den monatlichen Beitrag zu senken [1]. Ob sich das für dich rechnet, hängt davon ab, wie viel du im Jahr an Arztrechnungen hast, ob du angestellt oder selbstständig bist und ob dein Tarif eine Beitragsrückerstattung zahlt. Einen bestimmten Tarif empfiehlt diese Seite nicht.

So funktioniert der Selbstbehalt

Beim festen Selbstbehalt zahlst du deine Rechnungen bis zum vereinbarten Jahresbetrag selbst. Erst was darüber hinausgeht, erstattet der Versicherer [1]. Die Rechnungen reichst du deshalb erst ein, wenn alle Beträge des Jahres zusammen den Selbstbehalt übersteigen [14]. Bis dahin sammelst du sie am besten, damit du den Überblick behältst. Daneben gibt es Tarife, die von jeder Rechnung nur einen vereinbarten Prozentsatz erstatten. Auch dort ist dein Eigenanteil im Jahr vertraglich begrenzt. Ist die Grenze erreicht, erstattet der Versicherer die vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent [1]. Der PKV-Verband beschreibt den Selbstbehalt in seinem Lexikon als absoluten oder prozentualen Anteil, den du im Versicherungsfall selbst trägst [3].

Ein halb mit weißen Bohnen gefülltes Glas steht neben einem leeren Glas auf einer hellen Holzarbeitsplatte
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Die Höhe ist nicht frei. Für die Pflichtversicherung, die jeder mit Wohnsitz in Deutschland braucht, der nicht gesetzlich versichert ist und keinen im Gesetz genannten Anspruch hat (zum Beispiel auf Beihilfe), begrenzt § 193 VVG die Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlung auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person [2]. Für Beihilfeberechtigte gilt eine entsprechende Regel [2]. Innerhalb dieser Grenze bieten die Versicherer verschiedene Stufen an. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus [3]. Wie stark der Beitrag sinkt, unterscheidet sich nach den Verbraucherzentralen von Tarif zu Tarif, eine pauschale Aussage gibt es nicht [10].

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, ein Tarif kostet ohne Selbstbehalt 600 Euro im Monat und mit 1.200 Euro Selbstbehalt 520 Euro. Diese Beträge sind frei gewählt und stammen von keinem Versicherer. Im Jahr sparst du 960 Euro Beitrag. Dafür zahlst du Rechnungen bis 1.200 Euro selbst. Die Tabelle zeigt, was du im Jahr insgesamt ausgibst, je nachdem, wie hoch deine Krankheitskosten sind (eigene Rechnung, ohne Beitragsrückerstattung und ohne Steuer).

Krankheitskosten im JahrSelbstständig ohne SelbstbehaltSelbstständig mit SelbstbehaltAngestellt ohne SelbstbehaltAngestellt mit Selbstbehalt
0 Euro7.200 Euro6.240 Euro3.600 Euro3.120 Euro
500 Euro7.200 Euro6.740 Euro3.600 Euro3.620 Euro
960 Euro7.200 Euro7.200 Euro3.600 Euro4.080 Euro
2.000 Euro7.200 Euro7.440 Euro3.600 Euro4.320 Euro

Für Selbstständige liegt die Grenze hier bei 960 Euro Krankheitskosten im Jahr. Darunter lohnt der Selbstbehalt, darüber zahlst du drauf, höchstens 240 Euro. Für Angestellte liegt die Grenze schon bei 480 Euro, weil der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags trägt und damit auch die Hälfte der Ersparnis behält. Den Selbstbehalt selbst zahlen Angestellte dagegen allein. Warum das so ist, steht im nächsten Abschnitt.

Selbstbehalt und Arbeitgeberzuschuss

Angestellte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aus einem anderen im Gesetz genannten Grund versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit und privat versichert sind, bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Er ist auf die Hälfte dessen begrenzt, was du für deine Krankenversicherung tatsächlich zahlst, und auf den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht tragen müsste [8]. 2026 beträgt er für die Krankenversicherung höchstens 508,59 Euro im Monat [12]. Sinkt dein Beitrag durch einen Selbstbehalt, sinkt deshalb auch der Zuschuss, solange die Hälfte deines Beitrags unter dem Höchstbetrag liegt [1, 8]. An den Kosten, die du im Rahmen des Selbstbehalts selbst zahlst, beteiligt sich der Arbeitgeber nicht [1].

Zwei Kollegen in den Dreißigern unterhalten sich an einem Stehtisch in einem hellen Büro mit Pflanzen
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Eine Ausnahme nennt der PKV-Verband: Wer auch nach der Erhöhung des Selbstbehalts noch den höchsten Arbeitgeberzuschuss bekommt, verliert nichts vom Zuschuss [14]. Das ist der Fall, wenn die Hälfte des neuen Beitrags immer noch über dem Höchstbetrag liegt. Dasselbe wie für den Arbeitgeberzuschuss gilt für den Zuschuss, den Rentnerinnen und Rentner von der Rentenversicherung zum PKV-Beitrag bekommen [14]. Wie der Zuschuss berechnet wird, erklärt Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung

Viele Tarife zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn du ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmst [13]. Die Rückerstattung wird in Monatsbeiträgen berechnet. Ein niedrigerer Beitrag durch den Selbstbehalt führt daher auch zu einer niedrigeren Rückerstattung [1]. Im Beispiel oben wären zwei Monatsbeiträge mit Selbstbehalt 1.040 Euro statt 1.200 Euro (eigene Rechnung). Umgekehrt ergänzen sich beide nach dem PKV-Verband: Wer den Selbstbehalt nicht ausschöpft und keine Rechnungen einreicht, bekommt in der Regel eine Beitragsrückerstattung [14]. Wie die Rückerstattung genau funktioniert, steht unter Beitragsrückerstattung.

Den Selbstbehalt später ändern

Einen Selbstbehalt neu zu vereinbaren oder zu erhöhen, ist nach den Verbraucherzentralen ein Weg, den Beitrag zu senken, auch in einem Tarif, der für Neukunden geschlossen ist [10]. Der umgekehrte Weg ist schwieriger. Eine spätere Senkung des Selbstbehalts gilt als Leistungsausweitung [1]. In den meisten Tarifen ist dafür eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Hast du inzwischen relevante Erkrankungen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder die Senkung ablehnen [1].

Eine Frau in den Sechzigern sitzt im Wartezimmer einer Praxis am Fenster, die Hände im Schoß gefaltet
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Das passt zur Regel für den Tarifwechsel in § 204 VVG. Bietet der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen, darf der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Risikozuschlag und Wartezeit kannst du abwenden, indem du für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbarst [6]. Mehr dazu unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Wenn der Versicherer den Selbstbehalt anpasst

Auch der Versicherer kann einen festen Selbstbehalt ändern. Bei einer Beitragsanpassung, der ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat, darf er einen betragsmäßig festgelegten Selbstbehalt mit anpassen, wenn das im Vertrag vereinbart ist [4, 5]. Die BaFin erklärt den Grund: Weil die Gesundheitskosten steigen, sinkt der Anteil eines gleich bleibenden Selbstbehalts an den Gesamtkosten, er verliert an Wert [4]. Die Änderung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung mit den Gründen folgt [5].

Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag oder mindert er die Leistung, kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen [11]. Für die Pflichtversicherung gilt dabei eine Einschränkung: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass du ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bist [11].

Basistarif und Notlagentarif

Im Basistarif kannst du Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbaren. Die Mindestbindung für solche Verträge beträgt drei Jahre [7]. Der Beitrag im Basistarif darf aber für alle Selbstbehaltsstufen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten [7]. Weil dieser Höchstbeitrag unabhängig von der gewählten Stufe gilt, senkt ein Selbstbehalt den Beitrag im Basistarif nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel nicht [14]. Im Standardtarif, der nur Versicherten offensteht, die schon vor dem 01.01.2009 bei ihrem Versicherer voll versichert waren, ist der Selbstbehalt auf 306 Euro begrenzt [14]. Beide Tarife beschreibt Basistarif und Standardtarif.

Im Notlagentarif, in den Versicherte mit Beitragsschulden kommen, gelten vereinbarte Selbstbehalte nicht [2, 4]. Details stehen unter Notlagentarif bei Beitragsschulden.

Selbstbehalt und Steuer

Was du wegen eines Selbstbehalts selbst zahlst, ist kein Beitrag zur Krankenversicherung. Der Bundesfinanzhof hat deshalb am 01.06.2016 entschieden, dass diese Kosten nicht als Sonderausgaben abziehbar sind (X R 43/14) [9]. Sie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, wirken sich aber nur aus, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, die sich nach der Höhe der Einkünfte richtet [9]. Im entschiedenen Fall lagen sie darunter, sodass kein Abzug möglich war [9]. Was du absetzen kannst, erklärt PKV-Beiträge von der Steuer absetzen.

Fragen vor der Entscheidung

Der PKV-Verband rät, bei der Wahl des Selbstbehalts an eine mögliche Verschlechterung der Gesundheit und an das zu erwartende Einkommen im Alter zu denken. Die Ersparnis sollten Versicherte vorher genau berechnen, wenn nötig mit Hilfe des Versicherers [14]. Als andere Möglichkeit, den Beitrag zu senken, nennt der Verband das Kündigen von Zusatztarifen, etwa für Chefarztbehandlung, wenn diese nicht fester Teil des Haupttarifs sind [14].

Die folgenden Punkte ergeben sich aus den Regeln oben. Sie sind unsere eigene Zusammenstellung und ersetzen keine Beratung:

  • Wie hoch waren deine Krankheitskosten in den letzten Jahren, und kannst du den vollen Selbstbehalt auch in einem schlechten Jahr aus eigener Tasche zahlen?
  • Bist du angestellt? Dann sparst du nur die Hälfte der Beitragssenkung, trägst den Selbstbehalt aber allein. Bekommst du schon den höchsten Zuschuss, kann das anders aussehen.
  • Wie sieht dein Einkommen im Ruhestand aus? Ein Selbstbehalt, der heute leicht zu tragen ist, kann mit der Rente schwerer wiegen.
  • Zahlt dein Tarif eine Beitragsrückerstattung? Dann sinkt sie mit dem Beitrag.
  • Willst du den Selbstbehalt später wieder senken? Dann rechne mit einer Gesundheitsprüfung.
  1. Organisation Der Selbstbehalt in der PKV. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person; Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Selbstbehalt (Lexikon). Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 203 VVG: Prämien- und Bedingungsanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden (Pressemitteilung Nr. 069/16 zu X R 43/14). Bundesfinanzhof. Stand 02.11.2016. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?. Verbraucherzentrale. Stand 13.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 205 VVG: Kündigung des Versicherungsnehmers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Das ändert sich 2026 für Privatversicherte. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Beitragsrückerstattung in der PKV. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Alternativen in jeder Lebenslage: Optionen für PKV-Versicherte, Kapitel 2 und 3. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand April 2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.