Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber
Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Anspruch, Höchstbetrag und Grenzen
Angestellte, die wegen ihres Einkommens privat versichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres PKV-Beitrags. Er ist gedeckelt auf den Betrag, den der Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste: 2026 sind das höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

Wer als Angestellter in die private Krankenversicherung wechselt, zahlt den Beitrag nicht allein. Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss, so wie Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags tragen [17]. Geregelt ist der Zuschuss in § 257 SGB V für die Krankenversicherung und in § 61 SGB XI für die Pflegeversicherung [1, 7]. Beide Vorschriften begrenzen ihn zweimal: auf die Hälfte dessen, was du tatsächlich zahlst, und auf einen Höchstbetrag, der sich aus den Werten der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt. Wie sich der Beitrag selbst zusammensetzt, erklärt die Seite Was die PKV kostet.
Wer Anspruch auf den Zuschuss hat
Den Zuschuss bekommen Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, die nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei sind oder die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Außerdem müssen sie bei einem privaten Krankenversicherer versichert sein und Leistungen beanspruchen können, die der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen [1]. Nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, trifft das grundsätzlich auf alle Vollversicherungen seiner Mitgliedsunternehmen zu [12].
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, oft Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr. Für Beschäftigte, die schon am 31.12.2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro [2, 15]. Ob dein Gehalt darüber liegt, kannst du mit dem Werkzeug Darf ich in die PKV? prüfen. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V unter bestimmten Bedingungen versicherungsfrei, etwa wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war [15]. Auch diese Beschäftigten erhalten den Zuschuss [1].
Ein Befreiungsfall ist die Anhebung der Grenze: Wer nur deshalb versicherungspflichtig wird, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt, kann sich auf Antrag befreien lassen [16]. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass Privatversicherte, die von der neuen Grenze "eingeholt" werden, auf diesem Weg in der PKV bleiben können [6].
Wie hoch der Zuschuss 2026 höchstens ist
Für die Krankenversicherung rechnet das Gesetz so: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, angewandt auf das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Höchstens gibt es aber die Hälfte dessen, was du für deine Krankenversicherung zahlst [1]. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent [4], der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 liegt bei 2,9 Prozent [3], und die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat [2]. Daraus ergeben sich nach Angaben des PKV-Verbands diese Höchstbeträge im Monat [5]:

| Zuschuss | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 508,59 Euro | 471,32 Euro |
| Pflegeversicherung | 104,63 Euro | 99,23 Euro |
| zusammen | 613,22 Euro | 570,55 Euro |
| Pflegeversicherung mit Beschäftigungsort in Sachsen | 75,56 Euro | 71,66 Euro |
Den Wert für die Krankenversicherung kannst du nachrechnen: 5.812,50 Euro mal 8,75 Prozent (7,3 plus 1,45) ergibt 508,59 Euro (eigene Rechnung). Das ist, auf den Cent gerundet, die Hälfte des Höchstbeitrags, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 mit 1.017,19 Euro für freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte nennt; rechnerisch sind es 17,5 Prozent von 5.812,50 Euro, also 1.017,1875 Euro (eigene Rechnung) [17].
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätte, für den gilt statt 14,6 Prozent der ermäßigte Satz nach § 243 SGB V [1]. Er beträgt 14,0 Prozent [11]. Der Höchstzuschuss läge dann bei 5.812,50 Euro mal 8,45 Prozent, also 491,16 Euro (eigene Rechnung).
Die Höchstbeträge ändern sich jedes Jahr, weil die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze fortschreibt und das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz neu bekannt gibt [3, 5]. Für 2027 hat das Bundeskabinett eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat beschlossen; der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen [21]. Sie steigt stärker als üblich, weil das Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine zusätzliche Erhöhung um 300 Euro vorsieht [21]. Der PKV-Verband nennt denselben Wert und weist darauf hin, dass der allgemeine Beitragssatz und der offizielle Zusatzbeitragssatz unverändert bleiben [13]. Die Höchstbeträge für 2027 stehen erst fest, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bekannt gemacht und die Verordnung in Kraft getreten ist.
Teilzeit und Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze
Verdienst du weniger als 5.812,50 Euro im Monat, rechnet der Arbeitgeber mit deinem tatsächlichen Arbeitsentgelt [1, 12]. Das betrifft vor allem Privatversicherte, die in Teilzeit gehen. Ein Beispiel mit 2.000 Euro Monatsentgelt: 2.000 Euro mal 8,75 Prozent ergibt eine Obergrenze von 175 Euro für den Zuschuss zur Krankenversicherung (eigene Rechnung nach § 257 Abs. 2 SGB V). Ist dein Beitrag höher als 350 Euro, zahlst du den Rest selbst.

Hast du mehrere Arbeitgeber, teilen sie sich den Zuschuss im Verhältnis der Arbeitsentgelte [1]. Bei Kurzarbeitergeld gelten eigene Regeln: Der Zuschuss richtet sich dann nach dem Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht nach § 249 Abs. 2 SGB V tragen müsste, höchstens aber nach dem Beitrag, den du zahlst [1].
Wer eine gesetzliche Rente bezieht und weiter angestellt arbeitet, hat nach Angaben des PKV-Verbands grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, berechnet wie bei Teilzeitkräften. Dazu kann auf Antrag ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers kommen [6].
Zuschuss für Ehepartner und Kinder
Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären [1]. Dann zählen ihre Beiträge zu dem Betrag, den du für die Krankenversicherung aufwendest, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Summe, bis zum Höchstbetrag [12]. Liegt der Beitrag für dich allein schon bei 1.017,18 Euro oder darüber, bringt die Familie also keinen höheren Zuschuss.
Familienversichert wäre ein Angehöriger unter anderem nur, wenn sein Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet [9]. Diese Grenze beträgt 2026 ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro, also 565 Euro im Monat (eigene Rechnung) [9, 19]. Für Minijobber gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro [20]. Beide Werte nennt auch der PKV-Verband [6]. Wie Kinder und Ehepartner in der PKV versichert werden, steht unter PKV mit Familie. Wann Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert sind, erklärt die Schwesterseite Versicherungen für Familien: was sich mit Kindern ändert.
Was der Versicherer erfüllen muss
Seit dem 01.01.2009 zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss nur, wenn der Versicherer bestimmte Bedingungen erfüllt [1]. Er muss die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, einen Basistarif anbieten und Interessenten vor Vertragsschluss das amtliche Informationsblatt der BaFin aushändigen. Außerdem muss er den überwiegenden Teil der Überschüsse für die Versicherten verwenden und auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Hat er seinen Sitz in Deutschland, darf er die Krankenversicherung nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betreiben [1].
Dass der Versicherer diese Bedingungen erfüllt, bestätigt die Aufsichtsbehörde. Eine Bescheinigung darüber legst du dem Arbeitgeber nach § 257 Abs. 2a SGB V jeweils nach Ablauf von drei Jahren vor [1]. Die Höhe deines Beitrags musst du nach Angaben des PKV-Verbands seit 2026 grundsätzlich nicht mehr auf Papier nachweisen: Die Versicherer übermitteln die Beitragswerte an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitstellt [6].
Zuschuss zur Pflegeversicherung
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung haben. Für diese zahlt der Arbeitgeber nach § 61 Abs. 2 SGB XI ebenfalls einen Zuschuss. Er ist begrenzt auf den Arbeitgeberanteil, der bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung anfiele, und auf die Hälfte deines eigenen Pflegebeitrags [7]. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt seit dem 01.01.2025 3,6 Prozent, bei Kinderlosen 4,2 Prozent [18]. Die Hälfte davon, 1,8 Prozent von 5.812,50 Euro, ergibt 2026 höchstens 104,63 Euro (eigene Rechnung); denselben Wert nennt der PKV-Verband [5].

In Sachsen fällt der Höchstbetrag niedriger aus. Dort wurde zur Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen, und Beschäftigte tragen deshalb einen Prozentpunkt des Beitrags allein [8]. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zahlen sie dort 2,3 Prozent und die Arbeitgeber 1,3 Prozent [18]. Der Arbeitgeberzuschuss liegt 2026 höchstens bei 75,56 Euro [5]. Mehr zu dieser Versicherung steht unter Private Pflegepflichtversicherung.
Selbstbehalt, Zusatzbausteine und Steuer
Der Zuschuss bezieht sich auf den Beitrag. An Kosten, die du im Rahmen eines Selbstbehalts selbst trägst, beteiligt sich der Arbeitgeber nicht [13]. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass ein höherer Selbstbehalt den Beitrag und damit auch den Zuschuss senken kann, wenn du den Höchstbetrag nicht ausschöpfst [13].
Für Beitragsentlastungstarife, die den Beitrag im Alter senken sollen, können Arbeitnehmer laut PKV-Verband "in vielen Fällen" ebenfalls den Arbeitgeberzuschuss nutzen [14]. Ob das bei deinem Vertrag gilt, sagt dir der Versicherer.
Steuerlich ist der gesetzliche Zuschuss für dich frei. § 3 Nr. 62 EStG stellt Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung steuerfrei, soweit er dazu gesetzlich verpflichtet ist [10]. Wie du deinen eigenen Anteil in der Steuererklärung angibst, erklärt PKV-Beiträge von der Steuer absetzen.
Im Ruhestand: Zuschuss der Rentenversicherung
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Arbeitgeberzuschuss. Privat versicherte Rentner können stattdessen einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Er beträgt laut PKV-Verband derzeit 8,75 Prozent des Zahlbetrags der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags [14, 22]. Der PKV-Verband rechnet für eine Rente von 2.800 Euro mit einem Zuschuss von 245 Euro [6]. Was sonst im Alter auf dich zukommt, steht unter PKV im Alter und als Rentner.
- Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2: Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7). Bundesministerium für Gesundheit. Stand 07.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 241 SGB V: Allgemeiner Beitragssatz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Das ist der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag 2026. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Das ändert sich 2026 für Privatversicherte. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 61 SGB XI: Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 58 SGB XI: Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 SGB V: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 3 EStG, Nr. 62. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 243 SGB V: Ermäßigter Beitragssatz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arbeitgeberzuschuss (Lexikon). Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Warum steigt mein PKV-Beitrag 2027?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 SGB V: Befreiung von der Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Beiträge. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 14.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 1: Bezugsgröße. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Geringfügigkeits-Richtlinien (Fassung vom 05.01.2026). Deutsche Rentenversicherung. Stand 05.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (im Kabinett beschlossen). Bundesregierung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 106 SGB VI: Zuschuss zur Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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