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Private Pflegepflichtversicherung: wer sie braucht und was sie leistet

Wer bei einem privaten Unternehmen krankenversichert ist, muss dort auch eine Pflegeversicherung abschließen, die private Pflegepflichtversicherung. Ihre Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und ist nach fünf Jahren Vorversicherung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, 2026 laut Bundesgesundheitsministerium 209,26 Euro im Monat.

Eine Frau in den Achtzigern sitzt im Sessel am sonnigen Fenster, eine Frau in den Fünfzigern stellt ihr Tee hin
Bild: KI-generiert

Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland der Krankenversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist in der sozialen Pflegeversicherung, wer privat krankenversichert ist, braucht eine private Pflegeversicherung [1]. Diese private Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich von freiwilligen Pflegezusatzverträgen: Sie ist Pflicht, ihre Leistungen sind gesetzlich vorgegeben, und die Versicherer unterliegen besonderen Regeln bei Annahme und Beitrag.

Wer sich privat pflegeversichern muss

§ 23 SGB XI verpflichtet Personen, die bei einem privaten Unternehmen gegen Krankheit versichert sind, dort auch einen Vertrag gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Das gilt für Verträge mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen und für Verträge, die die allgemeine Versicherungspflicht nach § 193 VVG erfüllen [2]. Der Vertrag muss ab Beginn der Pflicht auch Angehörige erfassen, die in der sozialen Pflegeversicherung familienversichert wären [2].

Ein Ehepaar in den Vierzigern sitzt mit Ordnern auf dem Sofa und unterhält sich im Nachmittagslicht
Bild: KI-generiert

Beamte mit Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit schließen eine anteilige, beihilfekonforme Versicherung ab. Sie muss zusammen mit der Beihilfe den vorgeschriebenen Schutz ergeben [2]. Dieselbe Pflicht gilt nach § 23 Absatz 4 SGB XI für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, sowie für Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten [2]. Wie Beihilfe und PKV allgemein zusammenwirken, steht unter PKV für Beamte und Beihilfe.

Bei welchem Unternehmen du dich versicherst

Grundsätzlich schließt du die Pflegepflichtversicherung bei dem Unternehmen ab, bei dem du krankenversichert bist. Du darfst aber innerhalb von sechs Monaten nach Beginn deiner Versicherungspflicht ein anderes privates Unternehmen wählen [2]. Laut PKV-Verband, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, folgt das dem Grundsatz "Pflege folgt Kranken", damit Leistungen möglichst aus einer Hand kommen [3]. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können sich privat pflegeversichern: Laut Verband stellen sie dazu innerhalb der ersten drei Monate der Versicherungsfreiheit einen Antrag [3].

Die Versicherer dürfen sich ihre Kunden nicht aussuchen. Für sie gilt ein Kontrahierungszwang: Sie müssen versicherungspflichtige Personen auf Antrag aufnehmen und dürfen Vorerkrankungen nicht ausschließen. Wartezeiten dürfen nicht länger sein als in der sozialen Pflegeversicherung, und die Beiträge dürfen nicht nach Geschlecht gestaffelt sein [4]. Solange der Kontrahierungszwang besteht, sind Rücktritt und Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen [4].

Was die Versicherung leistet

Die Leistungen müssen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. An die Stelle der Sachleistungen tritt eine Kostenerstattung in gleicher Höhe [2]. Für die Einstufung in einen Pflegegrad müssen private Versicherer dieselben Maßstäbe anlegen wie die Pflegekassen [2]. Das Gesetz kennt fünf Pflegegrade; sie richten sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und werden mit einem pflegefachlichen Begutachtungsinstrument ermittelt [15]. Die BaFin beschreibt die Gleichwertigkeit als gesetzlich garantiert [5].

Ein Mann in den Fünfzigern begleitet einen älteren Herrn mit Gehstock über einen Gartenweg im Frühsommer
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Bei häuslicher Pflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 statt der Pflegesachleistung ein Pflegegeld beantragen, wenn sie die Pflege selbst sicherstellen. Die Beträge stehen in § 37 SGB XI [6]:

PflegegradPflegegeld je Kalendermonat
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Anspruch auf Leistungen hast du, wenn du in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre versichert warst [7]. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass diese Wartezeit in beiden Systemen gleich ist [3]. Zeiten in der sozialen Pflegeversicherung muss der private Versicherer anrechnen [2]. Wer Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss laut PKV-Verband regelmäßig Beratungsbesuche zu Hause in Anspruch nehmen; sie sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und die Pflegenden unterstützen [3]. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach Angaben des Verbands für die Versicherten steuerfrei, auch die Geldleistungen [3].

Begutachtung und Pflegeberatung

Ob jemand pflegebedürftig ist und welcher Pflegegrad gilt, stellen bei den Pflegekassen die Medizinischen Dienste fest. Für die privaten Versicherer begutachtet nach Angaben des PKV-Verbands der gemeinsame Prüfdienst Medicproof [3]. Liegt jemand im Krankenhaus, kann der Versicherer laut Verband eine vorläufige Einstufung nach Aktenlage veranlassen, damit Leistungen schon für die Zeit nach der Entlassung fließen [3].

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung [8]. Private Versicherer können dafür die Pflegeberater der Pflegekassen nutzen oder untereinander eine gemeinsame Beratung organisieren [8]. Diese Beratung bietet laut PKV-Verband dessen Tochter compass private pflegeberatung an, telefonisch, per Video und vor Ort [3]. Der Versicherer muss dir Akteneinsicht gewähren und dich darauf hinweisen, wenn er dir das Ergebnis einer Prüfung auf Pflegebedürftigkeit mitteilt [4].

Wie der Beitrag berechnet wird

In der sozialen Pflegeversicherung hängt der Beitrag vom Einkommen ab. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent [9]. In der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich der Beitrag laut PKV-Verband nach dem Eintrittsalter und dem Pflegerisiko bei Vertragsschluss [3]. Dafür betreiben die Unternehmen ein Ausgleichssystem unter Aufsicht der BaFin, in dem die Beiträge ohne die Kostenanteile auf der Basis gemeinsamer Kalkulationsgrundlagen einheitlich für alle Unternehmen ermittelt werden [10].

Eine Frau in den Sechzigern blättert am Küchentisch in einem Ringordner, daneben Teekanne und Lesebrille
Bild: KI-generiert

Wer mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung [4]. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 diese Werte [9]:

Wert für 2026Euro im Monat
Höchstbeitrag der Pflegeversicherung209,26
Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung für Ehegatten oder Lebenspartner313,89
Höchstbetrag der privaten Pflegepflichtversicherung für Beamte83,70
Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung für Studierende bis 39 Jahre31,92

Die Grenze für Ehepaare geht auf § 110 SGB XI zurück. Dort ist für Ehegatten oder Lebenspartner eine Obergrenze von 150 Prozent des Höchstbeitrags vorgesehen, wenn einer von beiden kein Gesamteinkommen über den Grenzen der Familienversicherung hat [4]. Im Gesetz steht diese Regel bei den Verträgen von Personen, die schon bei Einführung der Pflegeversicherung privat krankenversichert waren [4]. Laut PKV-Verband liegt der tatsächliche Beitrag meist deutlich unter dem Höchstbeitrag [3]. Wer im Basistarif der Krankenversicherung versichert ist und dort wegen Hilfebedürftigkeit nur den halben Beitrag zahlt, zahlt auch in der Pflegepflichtversicherung höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags [4].

Im Ruhestand zahlst du den Beitrag weiter selbst. Rentner mit privater Krankenversicherung erhalten von der Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss, § 106 SGB VI sieht ihn aber nur für die Krankenversicherung vor [14]. Mehr dazu unter PKV im Alter und als Rentner.

Kinder und Ehepartner

Kinder des Versicherungsnehmers sind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, und zwar unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung der sozialen Pflegeversicherung [4]. Die Altersgrenzen dort sind 18 Jahre, 23 Jahre für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, und 25 Jahre für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze, wenn die Behinderung schon innerhalb dieser Altersgrenzen bestand [11]. Ehe- und Lebenspartner müssen ebenfalls versichert sein, wenn sie in der sozialen Pflegeversicherung familienversichert wären [2]. Beitragsfrei stellt § 110 SGB XI aber nur Kinder. Für Ehepaare sieht das Gesetz in bestimmten Altverträgen die oben genannte Beitragsgrenze vor [4]. Was beim Versichern von Kindern in der Krankenversicherung gilt, erklärt PKV mit Familie.

Wechsel und Kündigung

Kündigst du die Pflegepflichtversicherung, während die Pflicht weiter besteht, wird die Kündigung erst wirksam, wenn du nachweist, dass du ohne Unterbrechung bei einem neuen Versicherer versichert bist [2]. Wechselst du so zu einem anderen Unternehmen, kannst du verlangen, dass der bisherige Versicherer die für dich kalkulierte Alterungsrückstellung überträgt. Auf diesen Anspruch kannst du nicht verzichten [12]. Wie Alterungsrückstellungen grundsätzlich funktionieren, steht unter Altersrückstellungen.

Endet die Versicherungspflicht, etwa weil du in die gesetzliche Krankenversicherung wechselst, kannst du den Vertrag laut BaFin rückwirkend innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Pflicht kündigen, danach zum Ende des Monats, in dem du das Ende nachweist [5]. Die Zeit in der privaten Pflegeversicherung wird dann auf die Vorversicherungszeit in der sozialen Pflegeversicherung angerechnet [7].

Was die Pflichtversicherung nicht abdeckt

Die BaFin weist darauf hin, dass die Pflegepflichtversicherung meist nicht alle Kosten deckt [5]. Der PKV-Verband beschreibt sie wie die soziale Pflegeversicherung als vom Gesetzgeber gedachte "Teilkasko-Versicherung". Im Pflegeheim zahlen Pflegebedürftige einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und tragen Unterkunft und Verpflegung selbst [3]. Wie eine freiwillige Ergänzung funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, erklärt Pflegezusatzversicherung.

Nach der Branchenstatistik des PKV-Verbands nahmen die privaten Versicherer 2025 in der Pflegepflichtversicherung 6,3 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Die Ausgaben der privaten Pflegeversicherung stiegen um 10,5 Prozent auf 3,0 Milliarden Euro [13]. Wie die private Krankenversicherung insgesamt aufgebaut ist, steht unter Was die private Krankenversicherung ist.

  1. Gesetz § 1 SGB XI: Soziale Pflegeversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 23 SGB XI: Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation So funktioniert die Pflegeversicherung. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 110 SGB XI: Regelungen für die private Pflegeversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 7a SGB XI: Pflegeberatung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 14.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 111 SGB XI: Risikoausgleich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 25 SGB XI: Familienversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Private Krankenversicherung auch 2025 mit stabilem Wachstum. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand 04.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 106 SGB VI: Zuschuss zur Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.