Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber

Beitragserhöhung in der PKV: wann sie erlaubt ist und was du tun kannst

Ein privater Krankenversicherer darf den Beitrag nur erhöhen, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs dauerhaft um mehr als 10 Prozent (oder einen vertraglich niedrigeren Wert) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Die Erhöhung wird erst zu Beginn des zweiten Monats nach einer Mitteilung mit den maßgeblichen Gründen wirksam. Danach kannst du den Tarif wechseln oder innerhalb von zwei Monaten kündigen.

Eine Frau in den Sechzigern sitzt im Winter am Küchentisch am Fenster, hält eine Tasse Kaffee und blickt nachdenklich hinaus
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Die meisten Privatversicherten kennen das Schreiben, das zum Jahreswechsel einen höheren Beitrag ankündigt. Für den 01.01.2027 erwartet der PKV-Verband, die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Erhöhungen für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Durchschnitt um 13,4 Prozent. In Tarifen für Beihilfeberechtigte liegt der Wert laut Verband bei 11,4 Prozent, bei allen anderen bei 15,3 Prozent [6]. Ob eine Erhöhung erlaubt ist, regeln das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz genau. Diese Seite erklärt die Voraussetzungen, die Rechtsprechung und deine Möglichkeiten. Allgemeine Regeln zu Beitragserhöhungen bei anderen Versicherungen stehen auf Beitragserhöhung bei der Versicherung.

Warum die Beiträge steigen

Der Beitrag in der PKV wird bei Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit kalkuliert. Die BaFin beschreibt die Annahme dahinter: Die Kalkulation geht davon aus, dass die Gesundheitskosten nicht steigen [12]. Weil sich die Kostenentwicklung über ein ganzes Leben nicht vorhersagen lässt, muss der Versicherer die Beiträge anpassen können, wenn die Kosten dauerhaft steigen [12]. Erwartete Kostensteigerungen darf er laut PKV-Verband nicht vorab einrechnen; er kalkuliert auf Grundlage von Erfahrung [14].

Zwei Rechnungsgrundlagen können eine Anpassung auslösen: die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten [2]. Die Leistungen steigen etwa durch höhere Behandlungskosten oder häufigere Inanspruchnahme, die Sterbewahrscheinlichkeiten ändern sich mit der Lebenserwartung [10]. Für 2025 nennt der PKV-Verband unter anderem 7,5 Prozent höhere Ausgaben für allgemeine Krankenhausleistungen, rund 8 Prozent für Arzneimittel und 6 Prozent für ambulante Arztbehandlungen [6].

Deine eigene Krankengeschichte spielt dabei keine Rolle. Steigen die Ausgaben in einem Tarif, werden die höheren Kosten laut PKV-Verband auf alle Versicherten dieses Tarifs verteilt [6]. Die Zahl neuer Kunden in einem Tarif hat nach Angaben des Verbands grundsätzlich keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung [6].

Wann der Versicherer erhöhen darf

Der Versicherer muss für jeden Tarif mindestens einmal im Jahr die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen vergleichen. Weichen sie um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Prämien dieses Tarifs überprüfen und, wenn die Abweichung nicht nur vorübergehend ist, mit Zustimmung eines Treuhänders anpassen. Die Versicherungsbedingungen können einen niedrigeren Prozentsatz vorsehen [1]. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten liegt die Schwelle bei 5 Prozent [1]. Diese Schwellen heißen "auslösende Faktoren" [5].

Eine alte Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht auf einer dunklen Holzanrichte, weiches Seitenlicht
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Verglichen wird nicht der Tarif als Ganzes. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung schreibt die Gegenüberstellung jährlich und getrennt für jede Beobachtungseinheit eines Tarifs vor [15]. In Unisex-Tarifen sind das laut PKV-Verband Kinder, Jugendliche und Erwachsene [5]. Deshalb kann der Beitrag für Erwachsene steigen, während er für Kinder im selben Tarif gleich bleibt.

Tarifbedingungen können den Schwellenwert für die Versicherungsleistungen auf 5 Prozent senken. Der Bundesgerichtshof hat am 22.06.2022 entschieden, dass § 8b Abs. 1 der Musterbedingungen MB/KK 2009 zusammen mit den Tarifbedingungen eine wirksame Grundlage für solche Erhöhungen ist (IV ZR 253/20). § 8b Abs. 2 MB/KK hielt er dagegen für unwirksam, weil er eine Anpassung auch bei einer nur vorübergehenden Veränderung offenließ [10].

Vor jeder Erhöhung muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Er prüft, ob die Berechnung der Prämien mit den Rechtsvorschriften übereinstimmt, und erhält dafür alle technischen Berechnungsgrundlagen [1]. Bei einer Anpassung darf auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag geändert werden, soweit der Vertrag das vorsieht [2]. Die BaFin genehmigt Beitragserhöhungen nicht; die Prüfung liegt beim Treuhänder [12].

Warum Erhöhungen oft sprunghaft ausfallen

Die Schwellenwerte erklären, warum Beiträge jahrelang gleich bleiben und dann deutlich steigen. Der PKV-Verband beschreibt den Effekt so: Steigen die Leistungen einige Jahre lang jeweils um weniger als den Schwellenwert, gibt es keine Erhöhung. Wird die Grenze überschritten, müssen bei der Neukalkulation alle Rechnungsgrundlagen an die Entwicklung seit der letzten Kalkulation angepasst werden [5].

Breite Steinstufen in einem ruhigen Park führen nach oben, lange flache Abschnitte zwischen den Stufen, Morgendunst
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Auch der Zins spielt eine Rolle. Die Alterungsrückstellungen wurden laut PKV-Verband viele Jahrzehnte mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert. In der Niedrigzinsphase sank die Verzinsung der Kapitalanlagen unter 3 Prozent [6]. Bei jeder Erhöhung müssen die Versicherer die Zinssätze berücksichtigen, zu denen sie die Rückstellungen anlegen können [6]. Nach Angaben des Verbands sind die Effekte steigender Leistungsausgaben derzeit deutlich stärker als die der gestiegenen Zinsen [6].

Um eine Erhöhung abzumildern, kann der Versicherer Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung einsetzen. Auch das braucht die Zustimmung des Treuhänders, der dabei besonders auf die Zumutbarkeit der Steigerungen für ältere Versicherte achten muss [1]. Der Bundesgerichtshof hat am 20.03.2024 entschieden, dass eine korrekt nachkalkulierte Erhöhung wirksam bleibt, auch wenn diese Limitierung fehlerhaft war. Der einzelne Versicherte kann dann allenfalls einen Anspruch auf eine weitere Absenkung seiner Prämie haben, muss die Fehler aber beweisen (IV ZR 68/22) [11].

Was im Erhöhungsschreiben stehen muss

Die neue Prämie wird nach § 203 Abs. 5 VVG zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der maßgeblichen Gründe folgt [2]. Geht dir das Schreiben im November zu, gilt der neue Beitrag also frühestens ab dem 01.01.

Was "maßgebliche Gründe" bedeutet, hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2020 geklärt (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss angeben, bei welcher Rechnungsgrundlage, Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beiden, eine nicht nur vorübergehende Veränderung über dem Schwellenwert eingetreten ist. Die genaue Höhe der Veränderung muss er nicht nennen, auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren wie des Rechnungszinses. Eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen wiedergibt, genügt nicht [9].

Fehlt eine ausreichende Begründung, wird die Erhöhung zunächst nicht wirksam. Der Versicherer kann die Gründe nachholen; die Frist läuft dann erst ab Zugang der nachgeholten Begründung, rückwirkend heilt der Mangel nicht [9]. In den entschiedenen Fällen ging es um die Rückzahlung der bis dahin gezahlten Erhöhungsbeträge [9]. Erfolgt später eine wirksame Anpassung im selben Tarif, gilt ab dann die neue Gesamthöhe [9].

Ob der Treuhänder wirklich unabhängig war, prüfen die Zivilgerichte im Streit um eine einzelne Erhöhung nicht gesondert. Das hat der Bundesgerichtshof am 19.12.2018 entschieden (IV ZR 255/17). Das Gericht prüft aber, ob die Erhöhung materiell rechtmäßig ist [8].

Deine Möglichkeiten nach einer Erhöhung

Die Verbraucherzentralen nennen als oft beste Lösung den Wechsel in einen anderen Tarif beim eigenen Versicherer oder die Anpassung des bestehenden Vertrags [13]. Nach § 204 VVG kannst du verlangen, in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln, unter Anrechnung deiner erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen [4]. Ausführlich steht das unter Tarifwechsel nach § 204 VVG. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Leistungen, die du durch einen Wechsel reduzierst, in der Regel endgültig verloren sind [13].

Ein Mann in den Fünfzigern steht im Herbst an einer Weggabelung im Wald und betrachtet die beiden Wege
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Wer vor dem 21.12.2012 eingetreten ist, sollte nach Hinweis der Verbraucherzentralen den Wechsel in einen Unisex-Tarif gut überlegen: Ein Zurück in die älteren Tarife gibt es nicht, und wer Zugang zum Standardtarif hat, verliert ihn [13].

Weitere Wege sind ein höherer Selbstbehalt und das Kündigen von Zusatztarifen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer [7]. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es den Standardtarif (für Versicherte, die vor dem 01.01.2009 in die PKV gekommen sind) und den Basistarif [12]. Mehr dazu unter Basistarif und Standardtarif.

Außerdem hast du ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, kannst du für die betroffene Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung [3]. Eine Vollversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, kannst du aber nur kündigen, wenn du nahtlos bei einem anderen Versicherer versichert bist, und das musst du innerhalb von zwei Monaten nachweisen [3]. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer prüft dieser deine Gesundheit neu, rechnet mit deinem aktuellen Alter, und nur bei Verträgen ab 2009 wird ein Teil der Alterungsrückstellung übertragen [12]. Die Verbraucherzentralen raten Versicherten über 40, diesen Schritt nie ohne neutrale Beratung zu gehen [13]. Mehr dazu steht unter Den privaten Krankenversicherer wechseln.

Prüfen lassen und beschweren

Hältst du eine Erhöhung für fehlerhaft, kannst du nach Angaben der BaFin die Aufsicht einschalten. Sie klärt, ob der Versicherer die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat, insbesondere die Zustimmung des Treuhänders [12]. Der Rechtsweg führt zu den Zivilgerichten [12]. Verweigert der Versicherer einen Tarifwechsel, nennen die Verbraucherzentralen als Anlaufstellen den Ombudsmann der PKV und die BaFin [13]. Wie eine Beschwerde abläuft, beschreibt Versicherungsombudsmann und Beschwerde bei der BaFin. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen kannst du bei deinem Versicherer Angebote für eine Tarifumstellung anfordern [13].

  1. Gesetz § 155 VAG: Prämienanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 203 VVG: Prämien- und Bedingungsanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 205 VVG: Kündigung des Versicherungsnehmers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation So kalkuliert eine Versicherung die Beiträge. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Warum steigt mein PKV-Beitrag 2027?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Bundesgerichtshof entscheidet zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (Pressemitteilung Nr. 194/2018 zu IV ZR 255/17). Bundesgerichtshof. Stand 19.12.2018. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Pressemitteilung Nr. 161/2020 zu IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Bundesgerichtshof. Stand 16.12.2020. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Pressemitteilung Nr. 095/2022 zu IV ZR 253/20). Bundesgerichtshof. Stand 22.06.2022. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (Pressemitteilung Nr. 067/2024 zu IV ZR 68/22). Bundesgerichtshof. Stand 20.03.2024. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?. Verbraucherzentrale Bundesverband (Gemeinschaftsredaktion der Verbraucherzentralen). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Wie kommt mein privater Krankenversicherungsbeitrag zustande?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 15 KVAV: Verfahren zur Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.