Wer sich privat krankenversichern kannRatgeber
PKV für Beamtenanwärter und Referendare im Vorbereitungsdienst
Beamtenanwärter und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Anspruch auf Bezüge und auf Beihilfe und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, können sie privat versichern, beim Bund bei 50 Prozent Beihilfe also die andere Hälfte. Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind dagegen etwa in Bayern und Berlin gesetzlich pflichtversichert.

Wer eine Beamtenlaufbahn beginnt, startet im Vorbereitungsdienst. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient nach dem Beamtenstatusgesetz und, für den Bund, nach dem Bundesbeamtengesetz unter anderem der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes [2, 3]. Die Teilnehmenden tragen je nach Laufbahn die Amtsbezeichnung Anwärter oder Referendar [4]. Schon in dieser Zeit gelten für die Krankenversicherung die Regeln für Beamte: Beihilfe vom Dienstherrn und für den Rest eine eigene Absicherung. Für Rechtsreferendare ist das etwa in Bayern und Berlin anders, weil sie dort in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen und keine Beamten sind [12, 13]. Diese Seite erklärt beide Fälle und was nach der Prüfung passiert. Die Regeln für fertig ernannte Beamte stehen unter PKV für Beamte und Beihilfe.
Versicherungsfrei ab dem ersten Tag
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben [1]. Das gilt auch für Beamte auf Widerruf. Der dbb beamtenbund und tarifunion, die Gewerkschaft der Beamten, beschreibt den Beamten auf Widerruf als Beamten mit Anspruch auf Bezüge und auf Beihilfe [3]. Beim Bund ist beihilfeberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Behandlung Beamtin oder Beamter ist und Bezüge erhält; die Bundesbeihilfeverordnung nennt dabei ausdrücklich auch Anwärterbezüge [5]. Nicht beihilfeberechtigt sind dort Beamte, deren Dienstverhältnis auf weniger als ein Jahr befristet ist, es sei denn, sie sind insgesamt mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt [5].
Der PKV-Verband, die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, fasst es so zusammen: Angehende Beamte im Vorbereitungsdienst werden meist zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten dadurch einen Beihilfeanspruch, den sie mit eigenem Versicherungsschutz ergänzen können [7].
Wenn du vorher gesetzlich versichert warst
Viele kommen direkt aus dem Studium, waren also als Studierende pflichtversichert oder über die Eltern familienversichert. Endet die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung, setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V am Tag danach als freiwillige Mitgliedschaft fort. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeiten deinen Austritt erklären. Wirksam wird er nur, wenn du eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist [14]. Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt den Beitrag als freiwilliges Mitglied. Ob dein Land statt der Beihilfe zu den einzelnen Rechnungen eine pauschale Beihilfe zum Beitrag zahlt, erklärt der Ratgeber zu Beamten.
Wie viel die Beihilfe trägt
Die Beihilfe ist ein Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, der Bemessungssatz. Beim Bund beträgt er für beihilfeberechtigte Personen 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent; sind mehrere Personen beihilfeberechtigt, gilt der höhere Satz nur für die, die den Familienzuschlag oder den entsprechenden Auslandszuschlag beziehen [6]. Für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent [6]. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften, deren Sätze abweichen können. Maßgeblich ist das Recht deines Dienstherrn.

Für einen Bundesanwärter ohne Kinder bleiben damit 50 Prozent der Kosten, die er selbst absichern muss (eigene Rechnung nach § 46 BBhV). Diesen Teil kannst du mit einem privaten Krankenversicherungsschutz ergänzen [7]. Nach § 193 Abs. 3 VVG muss jede Person mit Wohnsitz im Inland eine Krankheitskostenversicherung abschließen, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst. Für Beihilfeberechtigte besteht diese Pflicht nicht im Umfang ihrer Beihilfeberechtigung, also nur für den Rest [10]. Ihre möglichen Selbstbehalte ergeben sich, indem man den nicht von der Beihilfe gedeckten Prozentanteil auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro im Kalenderjahr anwendet [10]. Bei 50 Prozent Beihilfe sind das 2.500 Euro (eigene Rechnung). Hast du Kinder, die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, trägt die Beihilfe des Bundes für sie 80 Prozent [6]. Für jedes Kind bleibt dann ein Anteil von 20 Prozent, den du versichern musst (eigene Rechnung). Wie Kinder in der PKV versichert werden, erklärt PKV mit Familie.
Zur Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung. Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe hat, muss eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen, sofern er nicht nach § 20 Abs. 3 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig ist [11]. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig [16]. Das gilt entsprechend für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind [11]. Heilfürsorge erhalten nach dem dbb bestimmte Beamtengruppen wie Polizeivollzug oder Feuerwehr; sie hat Vorrang vor der Beihilfe, die Einzelheiten regeln Verordnungen des Bundes und der Länder [18]. Mehr zur Pflege steht unter Private Pflegepflichtversicherung.
Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen
Für Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen haben die teilnehmenden privaten Krankenversicherer eine Öffnungsaktion vereinbart. Laut PKV-Serviceportal soll sie vor allem Beamtenanwärtern und ihren Familien die Aufnahme ermöglichen, unabhängig vom Gesundheitszustand [8]. Die Bedingungen nach Angaben des Serviceportals [8]:
- Der Wechsel ist zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf oder zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe möglich, jeweils innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Verbeamtung.
- Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt; ob und in welcher Höhe einer erhoben wird, entscheidet das Unternehmen.
- Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.
- Die Aktion kann grundsätzlich nur einmal genutzt werden, in Ausnahmefällen erneut.
- Zur Aufnahme verpflichtet ist nur das erste Unternehmen, bei dem du einen Antrag stellst.
- Angeboten werden gezielt einzelne Tarife, keine freie Tarifwahl.
Weil nur der erste Antrag bindet, empfiehlt das Serviceportal, vorher unverbindliche Anfragen bei mehreren Unternehmen zu stellen [8]. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann die Öffnungsaktion nicht nutzen [8].
Rechtsreferendare
Im juristischen Vorbereitungsdienst ist die Lage oft anders. In Bayern stehen Rechtsreferendare nach den Hinweisen des Oberlandesgerichts Bamberg in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie sind gesetzlich kranken-, pflege-, unfall- und arbeitslosenversichert, aber nicht rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist dort nicht möglich; die Krankenkasse können sie innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht wählen [12].

In Berlin findet die Ausbildung laut Kammergericht ebenfalls in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis statt. Die Unterhaltsbeihilfe unterliegt der Sozialversicherung in allen Zweigen außer der Rentenversicherung. Eine Beihilfe bei Krankheit, Geburt, Pflege oder Tod wird nicht gewährt [13]. Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes endet auch die Sozialversicherungspflicht [13]. Wie der Vorbereitungsdienst in einem anderen Land ausgestaltet ist, steht in den Unterlagen des dortigen Oberlandesgerichts.
Manche waren vor dem Referendariat privat versichert, etwa im Studium. Das PKV-Serviceportal nennt für die Zeit nach dem Studium die Anwartschaftsversicherung, mit der eine spätere Rückkehr in die PKV ohne Gesundheitsprüfung möglich ist [17]. Wie sie funktioniert und was sie kostet, erklärt Anwartschaftsversicherung.
Nach der Prüfung
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet laut dbb in jedem Fall mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung [3]. Danach gibt es zwei Wege.

Wirst du übernommen und zum Beamten auf Probe ernannt, bleibt der Beihilfeanspruch bestehen. Ändert sich der Bemessungssatz, etwa durch ein zweites Kind, kannst du verlangen, dass der Versicherer den Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anpasst. Stellst du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, muss er den angepassten Schutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren [9]. Für Verträge im Basistarif gilt das nicht [9].
Wirst du nicht übernommen, fällt die Beihilfe weg. Auch dann gibt dir § 199 Abs. 2 VVG den Anspruch, den Schutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anzupassen, dass der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird, mit derselben Frist von sechs Monaten [9]. Ob du privat bleiben darfst, hängt danach von deiner neuen Tätigkeit ab. Als Angestellter mit einem Gehalt bis zur Versicherungspflichtgrenze wirst du in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig [1]. Den Weg zurück beschreibt Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Was du vor dem Abschluss klärst
Vor dem Vertrag stehen einige Fragen, die nur du und dein Dienstherr beantworten können. Welchen Bemessungssatz hat dein Dienstherr für dich, und gilt für dich Beihilfe oder Heilfürsorge? Bietet dein Land eine pauschale Beihilfe an, und willst du sie nutzen? Hast du Vorerkrankungen, sodass die Öffnungsaktion für dich wichtig wird? Und wie wahrscheinlich ist die Übernahme nach der Prüfung? Bei Verträgen in der substitutiven Krankenversicherung muss der Versicherer dir vor Vertragsschluss außerdem ein amtliches Informationsblatt der BaFin aushändigen [15].
- Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 4 BeamtStG: Arten des Beamtenverhältnisses. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Beamtenanwärter. dbb beamtenbund und tarifunion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Vorbereitungsdienst. dbb beamtenbund und tarifunion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 2 BBhV: Beihilfeberechtigte Personen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 46 BBhV: Bemessung der Beihilfe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Privatversichert in Ausbildung und Studium. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand Juli 2024. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 199 VVG: Beihilfeempfänger. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 193 VVG: Versicherte Person; Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 23 SGB XI: Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Hinweise zur Sozialversicherung während des Vorbereitungsdienstes. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, Referendargeschäftsstelle. Stand Juni 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Dienstrecht. Kammergericht Berlin. Stand 10.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 146 VAG: Substitutive Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 20 SGB XI: Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Privat krankenversichert als Studentin oder Student. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand Juli 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Heilfürsorge. dbb beamtenbund und tarifunion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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