Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber

Was die PKV kostet: wie der Beitrag entsteht und was ihn verändert

Was die PKV kostet, hängt vom gewählten Leistungsumfang, vom Alter bei Versicherungsbeginn und vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab, das Einkommen spielt keine Rolle. Im Beitrag stecken auch Rückstellungen für das Alter und bis zum 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent. Angestellte bekommen die Hälfte vom Arbeitgeber, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat.

Ein Stethoskop liegt auf einem hellen Holztisch neben einer Tasse Tee und einer Lesebrille, weiches Tageslicht
Bild: KI-generiert

Eine feste Antwort auf die Frage, was die private Krankenversicherung kostet, gibt es nicht. Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag, und dessen Höhe hängt nach Angaben der BaFin vom Alter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und vom gewählten Tarif ab [1]. Diese Seite erklärt, nach welchen Regeln der Beitrag berechnet wird, was in ihm steckt und was du am Ende selbst zahlst. Konkrete Tarife oder Versicherer nennt sie nicht. Für ein Angebot zu deiner Person musst du beim Versicherer anfragen, und die Gesundheitsfragen im Antrag beeinflussen das Ergebnis.

Wie der Beitrag berechnet wird

Eine private Krankenversicherung, die den gesetzlichen Schutz ersetzen kann, darf in Deutschland nur nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt vor, dass die Prämien auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet werden, mit Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten unter anderem zur Krankheitsgefahr, zur Sterblichkeit und zur Altersabhängigkeit des Risikos, mit Sicherheitszuschlägen und einem Rechnungszins [2]. Der Versicherer muss eine Alterungsrückstellung bilden und auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten [2].

Der PKV-Verband, die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, beschreibt das Prinzip so: Betrachtet wird jeweils eine Gruppe von Versicherten, die bei Versicherungsbeginn gleich alt ist. In jeder dieser Gruppen müssen die Beiträge über die gesamte Versicherungszeit die zu erwartenden Leistungen decken [3]. Der Beitrag wird zu Beginn festgelegt. Wird ein Versicherter später krank, ändert das seinen eigenen Beitrag nicht [3]. Wie oft du zum Arzt gehst, spielt für den Beitrag ebenfalls keine Rolle [14].

Die BaFin nennt dieses Vorgehen Anwartschafts- oder Kapitaldeckungsverfahren. Die Kalkulation geht davon aus, dass die Gesundheitskosten nicht steigen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens zunehmen [1]. Steigen die Kosten doch, passt der Versicherer den Beitrag unter strengen Voraussetzungen an. Das erklärt die Seite Beitragserhöhung in der PKV.

Was den Beitrag bei Abschluss bestimmt

Drei Dinge legen fest, wie hoch dein Beitrag beim Eintritt ausfällt [3, 4]:

Eine junge Frau Ende zwanzig und ein Mann in den Fünfzigern sitzen im hellen Wartezimmer einer Arztpraxis
Bild: KI-generiert
  • Der Leistungsumfang: Mehr versicherte Leistungen bedeuten einen höheren Beitrag, etwa beim Einbettzimmer im Krankenhaus oder einer höheren Erstattung für Zahnersatz. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag.
  • Das Eintrittsalter: Je jünger du bei Versicherungsbeginn bist, desto niedriger ist der Beitrag, weil mehr Zeit für die Vorsorge im Alter bleibt.
  • Der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn: Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer den Antrag ablehnen, einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen.

Das Einkommen gehört nicht dazu. Der PKV-Verband schreibt, der Beitrag richte sich allein nach Versicherungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn [4]. Das Geschlecht spielt für neue Verträge ebenfalls keine Rolle mehr: Seit dem 21.12.2012 kalkulieren die Versicherer für Neukunden sogenannte Unisex-Tarife. Wer vorher eingetreten ist, kann noch in einem nach Geschlecht kalkulierten Tarif sein [3, 6].

Einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss darf der Versicherer nach § 203 VVG nur "mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko" vereinbaren, im Basistarif gar nicht [12]. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass du vereinbaren kannst, einen Risikozuschlag nach einer Weile überprüfen zu lassen, etwa wenn eine Erkrankung ausgeheilt ist [4].

Die BaFin rät, Angebote sorgfältig zu vergleichen: den Leistungsumfang prüfen, entscheiden, welche Leistungen du absichern willst, und darauf achten, welche Krankheiten ausgeschlossen sind und ob Risikozuschläge anfallen, und in welcher Höhe [1].

Was im Beitrag steckt

In jungen Jahren zahlst du mehr, als deine wahrscheinlichen Krankheitskosten ausmachen. Der Mehrbetrag fließt verzinst in die Alterungsrückstellung und dämpft später den Beitrag [4].

Dazu kommt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent. Er wird spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag erhoben und endet in dem Kalenderjahr, in dem du 60 wirst [5]. Das Geld wird der Alterungsrückstellung zugeführt und ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder abzumildern [4, 5]. Danach sinkt der Beitrag um diesen Zuschlag.

Außerdem enthält jeder Beitrag Kosten des Versicherers. Bei Vertragsabschluss muss er laut BaFin die in der Prämie einkalkulierten Kosten offenlegen: die Abschlusskosten als Gesamtbetrag und die Verwaltungskosten gesondert [1]. Liegen dir mehrere Angebote vor, kannst du diese Kosten nebeneinanderlegen.

Die private Pflegepflichtversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Versicherte mit mindestens fünf Jahren Vorversicherungszeit darf ihre Prämie den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen, und Kinder sind unter denselben Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert [7].

Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder, Ehegatten und Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert [8]. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag [1]. Für eine Familie mit einem Alleinverdiener kann das den Ausschlag geben. Kinder werden im Basistarif in einer eigenen Variante versichert, für die bis zum 21. Lebensjahr keine Alterungsrückstellungen gebildet werden [13].

Vier verschiedenfarbige Regenjacken hängen an Holzhaken in einem hellen Flur, darunter Gummistiefel
Bild: KI-generiert

Was du am Ende selbst zahlst

Einen Anhaltspunkt geben Durchschnittswerte, die der PKV-Verband ausgewertet hat: Erwachsene ohne Beihilfeanspruch zahlten 2025 im Durchschnitt 536 Euro im Monat, in fast allen Altersstufen lag der Durchschnitt unter 700 Euro. In den Beihilfetarifen für Beamte, die nur die von der Beihilfe nicht gedeckten Kosten versichern, lag er in allen Altersstufen deutlich unter 350 Euro [15]. Dein eigener Beitrag kann davon weit abweichen.

Angestellte zahlen nicht den vollen Beitrag. Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte, begrenzt auf den Betrag, den er in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen müsste [11]. 2026 sind das höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung [9]. Selbstständige tragen ihren Beitrag allein.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beiträgen, die keinem bestimmten Tarif entsprechen: Kostet die Krankenversicherung 700 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber 350 Euro, und 350 Euro bleiben bei dir. Bei 1.100 Euro greift der Höchstbetrag. Der Arbeitgeber zahlt dann 508,59 Euro, dein Anteil liegt bei 591,41 Euro (eigene Rechnung). Wie der Zuschuss im Einzelnen funktioniert, erklärt Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

Weitere Stellschrauben sind der Selbstbehalt, eine mögliche Beitragsrückerstattung in leistungsfreien Jahren und die Steuer. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Prämien unter Umständen in der Steuererklärung absetzen lassen [1].

Wenn der Beitrag zu hoch wird

Wer seinen Beitrag senken will, muss nicht den Versicherer wechseln. Jeder Privatversicherte hat nach Angaben des PKV-Verbands einen Rechtsanspruch, jederzeit in einen anderen Tarif seines Versicherers mit gleichartigem oder auf Wunsch geringerem Schutz zu wechseln, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten [10]. Das Recht dazu steht in § 204 VVG; wie es funktioniert, erklärt Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Daneben nennt der Verband das Kündigen einzelner Zusatztarife, etwa für Chefarzt und Einbettzimmer, und einen höheren Selbstbehalt [14]. Beim Selbstbehalt gibt er zu bedenken, dass eine Beitragsrückerstattung dann geringer ausfällt, dass der Arbeitgeber sich am Selbstbehalt nicht beteiligt und dass eine spätere Verringerung des Selbstbehalts als Leistungsausweitung eine Gesundheitsprüfung auslöst [14]. Wer die Beiträge gar nicht mehr zahlen kann, landet nach einem Mahnverfahren im Notlagentarif [6].

Der Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (2026). Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse; der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2,9 Prozent. Für freiwillig versicherte Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze nennt das Bundesgesundheitsministerium einen monatlichen Höchstbeitrag von 1.017,19 Euro, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag [8].

Auch die PKV kennt Höchstbeiträge, allerdings nur in ihren Sozialtarifen. Im Basistarif liegt der Höchstbeitrag 2026 laut PKV-Verband bei 1.017,18 Euro, im Standardtarif bei 848,62 Euro [9]. Der Basistarif ist nach § 152 Abs. 3 VAG an den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden [13]. Rechnerisch sind das 17,5 Prozent von 5.812,50 Euro, also 1.017,1875 Euro (eigene Rechnung); das Bundesgesundheitsministerium nennt 1.017,19 Euro. Für die normalen Tarife gibt es keine solche Obergrenze. Was Basis- und Standardtarif leisten und wer hinein darf, steht unter Basistarif und Standardtarif. Im Basistarif kannst du Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbaren; die Mindestbindungsfrist beträgt dann drei Jahre [13].

Wie sich die Beiträge über die Jahre entwickeln

Steigen die Kosten im Gesundheitswesen, steigen die Beiträge in beiden Systemen. Der PKV-Verband beruft sich auf eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV: Zwischen 2017 und 2027 seien die Beitragseinnahmen je Versichertem in der PKV um durchschnittlich 5,1 Prozent im Jahr gestiegen, in der GKV um 5,3 Prozent [10]. Für den 01.01.2027 erwartet der Verband Erhöhungen für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Durchschnitt um 13,4 Prozent [10]. Für einen angenommenen Beitrag von 600 Euro hieße eine Erhöhung um 13,4 Prozent 680,40 Euro (eigene Rechnung).

Eine kurvige Landstraße führt durch herbstliche Hügel sanft bergauf, von oben gesehen, Licht am späten Nachmittag
Bild: KI-generiert

Im Alter fallen einige Posten weg. Mit dem 60. Lebensjahr endet der gesetzliche Zuschlag, und mit dem Renteneintritt entfällt nach Angaben des PKV-Verbands der Beitrag für ein Krankentagegeld. Privat versicherte Rentner erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss, derzeit 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des PKV-Beitrags [10]. Wie das zusammenspielt, erklärt PKV im Alter und als Rentner. Allgemeine Hinweise zu Versicherungen im Ruhestand stehen auf Versicherungen im Ruhestand.

  1. Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 146 VAG: Substitutive Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation So kalkuliert eine Versicherung die Beiträge. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Wie kommt mein privater Krankenversicherungsbeitrag zustande?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 149 VAG: Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?. Verbraucherzentrale Bundesverband (Gemeinschaftsredaktion der Verbraucherzentralen). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 110 SGB XI: Regelungen für die private Pflegeversicherung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Beiträge. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Das ändert sich 2026 für Privatversicherte. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 257 SGB V: Beitragszuschüsse für Beschäftigte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 203 VVG: Prämien- und Bedingungsanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 152 VAG: Basistarif. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Warum steigt mein PKV-Beitrag 2027?. Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Organisation So hoch sind die PKV-Beiträge im Alter. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.