Leistungen der privaten KrankenversicherungRatgeber
Vorsorge und Impfungen in der PKV: Früherkennung, STIKO und Tarif
Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet die private Krankenversicherung, ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung nach gesetzlich eingeführten Programmen zu erstatten. Für Impfungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben; viele Versicherer folgen nach Angaben des PKV-Verbands den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Was darüber hinaus gezahlt wird, steht in deinem Tarif.

Vorsorge ist in der privaten Krankenversicherung ein Sonderfall. Versichert ist nach den Musterbedingungen eigentlich die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, und bei einer Früherkennung wird noch keine Krankheit behandelt [1, 2]. Trotzdem gehören bestimmte Untersuchungen per Gesetz zum Schutz. Bei Impfungen hängt mehr vom Tarif ab.
Was das Gesetz vorschreibt
Nach § 192 VVG muss der Versicherer in der Krankheitskostenversicherung im vereinbarten Umfang auch die Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen erstatten [3]. Die Musterbedingungen setzen das um: Als Versicherungsfall gelten auch ambulante Untersuchungen zur Früherkennung nach gesetzlich eingeführten Programmen, dort "gezielte Vorsorgeuntersuchungen" genannt [1].
Als gesetzlich eingeführt gelten laut PKV-Verband die Programme, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien erlassen hat [2]. Der G-BA bestimmt in diesen Richtlinien für die gesetzliche Krankenversicherung Art und Umfang der Früherkennung, Zielgruppen, Altersgrenzen und Häufigkeit [4, 5]. Auf seinem Serviceportal führt der PKV-Verband die Früherkennungsprogramme für Erwachsene auf, die er als gesetzlich eingeführte Vorsorgeuntersuchungen ansieht und die die PKV erstattet [2]. Viele Tarife sehen nach Angaben des PKV-Verbands darüber hinaus Vorsorgeuntersuchungen ohne konkrete Diagnose und ohne Altersbeschränkung vor [2].
Bei einem neuen Vertrag gilt nach den Musterbedingungen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, vorher leistet der Versicherer nicht [1]. Sie entfällt bei Unfällen und für Ehe- oder Lebenspartner einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, wenn die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat oder Eintragung beantragt wird [1]. Kommst du aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen Vollversicherung, wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit angerechnet, sofern du die neue Versicherung spätestens zwei Monate nach deren Ende zum unmittelbaren Anschluss beantragst [1].
Früherkennung nach Alter
Die folgende Übersicht gibt eine Auswahl der Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene nach der Zusammenstellung des G-BA wieder [4]; der PKV-Verband nennt dieselben Untersuchungen [2]. Ob dein Tarif zusätzlich weitere Untersuchungen oder kürzere Abstände erstattet, steht in den Tarifbedingungen.

| Alter | Rhythmus | Untersuchung |
|---|---|---|
| ab 18 Jahre | zwischen 18 und 35 einmal, ab dem 35. Geburtstag alle 3 Jahre | Gesundheits-Check für Frauen und Männer mit Überprüfung des Impfstatus |
| 20 bis 34 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Frauen (Gebärmutterhals, Abstrich) |
| ab 35 Jahre | alle 3 Jahre | Krebsfrüherkennung für Frauen mit Abstrich und HPV-Test |
| ab 30 Jahre | jährlich | Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen (Brust und Haut abtasten und erfragen) |
| ab 35 Jahre | alle 2 Jahre | Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer |
| ab 35 Jahre | einmalig | Screening auf Hepatitis B und C |
| ab 45 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Männer (Prostata, äußeres Genitale) |
| 50 bis 75 Jahre | alle 2 Jahre | Mammographie-Screening |
| ab 50 Jahre | Stuhltest alle 2 Jahre oder höchstens 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren | Darmkrebsfrüherkennung |
| 50 bis 75 Jahre | jährlich | Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-CT für langjährige aktive oder ehemalige Raucher |
| ab 65 Jahre | einmalig | Ultraschall auf Bauchaortenaneurysma bei Männern |
Die Lungenkrebsfrüherkennung ist ein neues Programm. Der PKV-Verband nennt eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zum 01.04.2026, mit der das strukturierte Screening eingeführt wurde, und hat dazu mit Beihilfe und Bundesärztekammer eine Abrechnungsempfehlung vereinbart [6]. Der G-BA hat am 15.10.2026 beschlossen, dass auch Frauen von 45 bis 49 Jahren am Mammographie-Screening teilnehmen können; Start ist laut G-BA voraussichtlich der 01.08.2027 [15]. Für Kinder sieht der G-BA bis zum 66. Lebensmonat zehn Untersuchungen vor, dazu eine Jugendgesundheitsuntersuchung mit 13 oder 14 Jahren [4]. Wie Kinder in der PKV versichert werden, erklärt PKV mit Familie: Kinder und Ehepartner versichern.
Schwangerschaft
Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung gelten nach den Musterbedingungen als Versicherungsfall [1]. Für die Entbindung gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn [1]. Der G-BA sieht in der Schwangerschaft unter anderem grundsätzlich drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vor, einen HIV-Antikörpertest, ein Chlamydien-Screening und im sechsten bis siebten Monat einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes [4].
Impfungen
Für die Erstattung von Schutzimpfungen gibt es in der PKV laut PKV-Verband keine gesetzlichen Vorgaben, deshalb regeln die Versicherer das unterschiedlich [7]. Viele Unternehmen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und verweisen in ihren Tarifbedingungen ausdrücklich darauf. Andere formulieren die Kostenübernahme frei und schließen einzelne Anlässe aus, zum Beispiel Auslandsreisen [7]. Auch wenn Impfungen in deinen Unterlagen gar nicht erwähnt sind, ist eine Erstattung laut Verband nicht generell ausgeschlossen; im Zweifel fragst du beim Versicherer nach [7].

Die STIKO ist beim Robert Koch-Institut eingerichtet und gibt nach dem Infektionsschutzgesetz Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen [8]. Das RKI beschreibt sie als unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt [9]. Arbeits- und reisemedizinische Impfungen gehören laut PKV-Verband häufig nicht zum Versicherungsschutz, auch wenn das RKI sie empfiehlt. Ist eine Impfung wegen deines Berufs angeraten, trägt gegebenenfalls der Arbeitgeber die Kosten [2]. Für Reisen veröffentlichen die STIKO und die DTG e. V. Ländertabellen mit Empfehlungen zu Reiseimpfungen; die jüngste Aktualisierung erschien laut RKI im Epidemiologischen Bulletin 27/2026 [9]. Ob dein Versicherer solche Impfungen bezahlt, klärst du am besten vor der Reise.
Einen Anlass, den eigenen Impfschutz zu prüfen, bietet der Gesundheits-Check: Nach dem Sozialgesetzbuch gehört zu dieser Untersuchung eine Überprüfung des Impfstatus im Hinblick auf die Empfehlungen der STIKO [5]. Laut PKV-Verband gehört der Check zu den gesetzlich eingeführten Programmen, die die PKV erstattet [2].
Zum Vergleich: die gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen. Die Einzelheiten legt der G-BA auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen fest [10]. Impfungen, die wegen eines Auslandsaufenthalts angezeigt sind, gehören dort nur dazu, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Impfungen vorsehen [10]. Wer den Schutz beider Systeme vergleichen will, findet die Unterschiede unter PKV oder GKV: die Unterschiede.
Grippeimpfung in der Apotheke
Die Grippeimpfung ist auch in der Apotheke möglich, für gesetzlich wie privat Versicherte ab 18 Jahren [7]. Privat Versicherte zahlen dort laut PKV-Verband den gleichen Preis wie gesetzlich Versicherte, bezahlen direkt vor Ort und bekommen einen Sonderbeleg, den sie bei ihrer PKV einreichen können [7]. Ab dem 01.09.2026 setzt sich der Preis nach Angaben des Verbands aus dem Apothekeneinkaufspreis des Impfstoffs plus Mehrwertsteuer, 11,00 Euro für Impfleistung und Bescheinigung, 0,99 Euro für Nebenleistungen und 1,00 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs zusammen; diese Preise gelten in allen Apotheken [7].
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Laut PKV-Verband bezieht sich der Selbstbehalt in vielen Tarifen ausdrücklich nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen [7]. Ob das in deinem Tarif gilt, steht in den Versicherungsunterlagen [2]. Ebenso erfolgt eine mögliche Beitragsrückerstattung laut Verband häufig unabhängig von erstatteten Kosten für Impfungen und andere Vorsorgemaßnahmen [7]. In solchen Tarifen kannst du diese Rechnungen einreichen, ohne die Rückerstattung zu gefährden. Prüfe das in deinen Tarifinformationen, bevor du dich darauf verlässt. Wie beide Instrumente funktionieren, erklären Selbstbehalt in der PKV und Beitragsrückerstattung.
Vorsorge beim Zahnarzt
Auch beim Zahnarzt gehört Vorsorge meist zum Schutz. Laut PKV-Verband übernehmen die Versicherer üblicherweise die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen [11]. Der Verband rät, ein- bis zweimal im Jahr zur Kontrolle zu gehen [11]. Die professionelle Zahnreinigung führt laut Verband meist eine Prophylaxefachkraft in der Praxis durch [11]. Ob und bis zu welchem Betrag dein Tarif sie erstattet, steht in den Tarifbedingungen. Mehr dazu unter Zahnleistungen in der PKV.

Abrechnung und Einreichen
Auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen in der Praxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet [12]. Die Rechnung reichst du wie jede andere Arztrechnung ein. Was auf ihr stehen muss und wie du sie prüfst, steht unter Arztrechnungen einreichen und die GOÄ. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf die Ärztin oder der Arzt nur berechnen, wenn du sie verlangt hast, und muss sie auf der Rechnung als solche kennzeichnen [12, 13].
Für Reisen außerhalb Europas lohnt sich zusätzlich ein Blick auf den Auslandsschutz. Nach den Musterbedingungen gilt der Schutz in Europa; im außereuropäischen Ausland besteht er während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts auch ohne besondere Vereinbarung [1]. Wann eine eigene Reiseversicherung sinnvoll sein kann, erklärt Auslandsreisekrankenversicherung.
- Organisation Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand Juni 2024. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arztbehandlung. Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 192 VVG: Vertragstypische Leistungen des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Früherkennungsuntersuchungen im Überblick. Gemeinsamer Bundesausschuss. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 25 SGB V: Gesundheitsuntersuchungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Abrechnung ärztlicher Leistungen (GOÄ). Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Wann die PKV die Impfkosten erstattet. Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal (Interessenverband). Stand August 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 20 IfSG: Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Ständige Impfkommission (STIKO). Robert Koch-Institut. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 20i SGB V: Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Zahnarztbehandlung. Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 1 GOÄ: Anwendungsbereich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 12 GOÄ: Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arztrechnung. Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV-Serviceportal (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren. Gemeinsamer Bundesausschuss. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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