Wechsel und Tarife in der privaten KrankenversicherungRatgeber
Anwartschaftsversicherung: den PKV-Vertrag ruhen lassen und später zurückkehren
Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt du deine private Krankenversicherung ruhen und kannst sie später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen. Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand, die große zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter. Während der Anwartschaft zahlt der Versicherer keine Leistungen.

Manchmal brauchst du deine private Krankenversicherung für eine Weile nicht, willst sie aber auch nicht endgültig aufgeben. Das passiert etwa, wenn du nach einem Jobwechsel wieder gesetzlich versicherungspflichtig wirst. Für solche Fälle gibt es die Anwartschaftsversicherung. Sie hält dir den Weg zurück in deinen Tarif offen, ohne dass der Versicherer deine Gesundheit neu prüft [1, 2].
Was eine Anwartschaftsversicherung ist
Mit einer Anwartschaftsversicherung unterbrichst du die Leistungen deiner privaten Krankenversicherung und kannst sie später ohne erneute Risikoprüfung wieder aufleben lassen. So beschreibt es das Serviceportal des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer [1]. Die Finanzaufsicht BaFin nennt als typischen Fall, dass jemand die private Versicherung pausieren will, etwa beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung [2].
Das Versicherungsvertragsgesetz gibt dir dafür ein Recht. Wird die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben, können Versicherungsnehmer und versicherte Person einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortführen (§ 204 Absatz 5 VVG) [3]. Laut BaFin gilt das Recht für die Krankheitskostenvollversicherung und ähnlich geführte Verträge [2].
Die Anwartschaft ist kein Krankenversicherungsschutz: Solange sie läuft, sind die Leistungen unterbrochen [1]. Du brauchst für diese Zeit also eine andere Absicherung, zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung.
Kleine und große Anwartschaft
Die Versicherer bieten zwei Formen an. Sie unterscheiden sich darin, was sie dir für die Rückkehr sichern [1, 2].

| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Gesundheitszustand | gesichert: keine neue Risikoprüfung bei der Rückkehr [1] | gesichert: keine neue Risikoprüfung bei der Rückkehr [1] |
| Eintrittsalter | nicht gesichert: Nur die große Anwartschaft berechnet den Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter [1] | Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter, einschließlich zwischenzeitlicher Beitragsanpassungen [1] |
| Alterungsrückstellung | laut Ratgeberportal nicht weiter aufgebaut [4]; die BaFin nennt den Aufbau nur für die große Anwartschaft [2] | wird weiter aufgebaut [1, 2] |
Bei der kleinen Anwartschaft kehrst du ohne Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurück. Krankheiten und Unfallfolgen, die in der Zwischenzeit auftreten, sind laut einem Ratgeberportal für Krankenversicherungen ohne Risikozuschlag eingeschlossen [4]. Den Beitrag berechnet er dann aber nach deinem höheren Alter bei der Rückkehr [1, 4].
Die große Anwartschaft geht weiter. Laut PKV-Verband werden dabei weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut, sodass bei der Rückkehr keine höheren Beiträge wegen der Unterbrechung anfallen [1]. Zwischenzeitliche Beitragsanpassungen werden dabei berücksichtigt, treffen dich also trotzdem [1]. Die BaFin fasst den Vorteil gegenüber einem neuen Vertrag so zusammen: Es entfallen Wartezeiten, eine erneute Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter [2]. Wie die Rückstellungen wirken, erklärt die Seite Altersrückstellungen.
Wann eine Anwartschaft in Frage kommt
Den häufigsten Anlass beschreibt der PKV-Verband so: Nach einem Arbeitsplatzwechsel fällt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, und jemand, der lange privat versichert war, muss in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln [1]. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr [5]. Mit der Anwartschaft hält er sich die Rückkehr offen, falls das Einkommen später wieder über der Grenze liegt.

Als zweite Gruppe nennt der Verband Beamtinnen und Beamte mit freier Heilfürsorge, zum Beispiel bei der Polizei. Ihre Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Danach brauchen sie eine Krankenversicherung, die die Beihilfe ergänzt [1]. Eine Anwartschaft während der Dienstzeit hält ihnen diesen Schutz ohne neue Risikoprüfung offen [1].
Ein Ratgeberportal für Krankenversicherungen zählt weitere Anlässe auf: einen längeren Auslandsaufenthalt, Arbeitslosigkeit, eine Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit, einen Anspruch auf Familienversicherung oder freie Heilfürsorge [4]. Die Verbraucherzentralen nennen die Anwartschaft auch für ein Auslandsjahr, weil sie den Wiedereinstieg nach der Rückkehr erleichtert [13]. Welche Anlässe dein Versicherer anerkennt, steht in seinen Bedingungen.
Erst prüfen: Befreiung statt Wechsel
Nicht jede neue Versicherungspflicht zwingt dich in die gesetzliche Kasse. § 8 SGB V erlaubt in bestimmten Fällen eine Befreiung. Das gilt zum Beispiel, wenn du nur deshalb versicherungspflichtig wirst, weil die Grenze angehoben wurde, oder wenn du deine Arbeitszeit mindestens halbierst und seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei warst. Den Antrag musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse stellen. Eine Befreiung lässt sich nicht widerrufen [6]. Bleibst du über eine Befreiung privat versichert, brauchst du keine Anwartschaft.
Auch bei Arbeitslosigkeit gibt es eine Befreiung. Wer durch den Bezug von Arbeitslosengeld versicherungspflichtig wird, kann sich befreien lassen, wenn er in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich versichert war und bei einem Krankenversicherungsunternehmen Leistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen des SGB V entsprechen [6]. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn du bis dahin noch keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen hast, sonst ab dem Folgemonat nach dem Antrag. Wirksam wird sie nur mit Nachweis einer anderen Absicherung [6]. Welche Lage für dich gilt, klärt die Seite Wer sich privat versichern darf.
Kündigen und Anwartschaft vereinbaren
Wirst du kraft Gesetzes versicherungspflichtig, kannst du deine private Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Das gilt ausdrücklich auch für zugehörige Anwartschaftsversicherungen. Der Versicherer bekommt die Prämie dann nur bis zu diesem Zeitpunkt [7]. Auch nach den drei Monaten kannst du noch kündigen, dann aber nur zum Ende des Monats, in dem du die Versicherungspflicht nachweist [7]. Verlangt er einen Nachweis der Versicherungspflicht in Textform, hast du zwei Monate Zeit dafür. Ohne Nachweis ist die Kündigung unwirksam, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten [7]. Ein gesetzlicher Anspruch auf Familienversicherung und ein nicht nur vorübergehender Anspruch auf Heilfürsorge stehen der Versicherungspflicht gleich [7].
Die Anwartschaft schließt an diese Kündigung an. § 204 Absatz 5 VVG spricht ausdrücklich davon, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen [3].
Was die Anwartschaft kostet
Auch für die Anwartschaft zahlst du einen Beitrag. Seine Höhe richtet sich laut PKV-Verband nach der vereinbarten Versicherungsleistung, für die die Anwartschaft gilt [1]. Das Ratgeberportal spricht von einem stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag [4]. Feste Prozentsätze nennen weder das Gesetz noch die Seite der Aufsicht [2, 3]. Frag deshalb bei deinem Versicherer nach dem Beitrag für beide Formen, bevor du dich entscheidest.
Der Vergleich mit einem ganz neuen Vertrag zeigt, was die Anwartschaft wert ist. Bei einem neuen Antrag musst du alle Gesundheitsfragen beantworten, nach denen der Versicherer in Textform fragt [10]. Bei einem erhöhten Risiko darf er einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren [11]. Außerdem können Wartezeiten gelten, allgemein bis zu drei Monate und für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu acht Monate. Die Zeit in der gesetzlichen Kasse wird nur angerechnet, wenn du die private Versicherung spätestens zwei Monate nach deren Ende beantragst [12].
Ob sich die Ausgabe lohnt, hängt vor allem von zwei Fragen ab. Erstens: Wie wahrscheinlich ist es, dass du zurückkehren willst und darfst? Zweitens: Wie gut sind deine Chancen, bei einem neuen Antrag ohne Zuschläge angenommen zu werden? Wer heute Vorerkrankungen hat, wäre bei einem neuen Antrag auf die Gesundheitsprüfung angewiesen, die die Anwartschaft erspart. Was dabei passieren kann, steht unter Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen und Risikozuschlag und Leistungsausschluss.
Die Rückkehr in den Tarif
Fällt der Grund für die Anwartschaft weg, wird der Versicherungsschutz des Tarifs, der in Anwartschaft stand, wieder wirksam [4]. Laut einem Ratgeberportal sind Krankheiten und Unfallfolgen aus der Anwartschaftszeit dann ohne Risikozuschlag eingeschlossen [4]. Die BaFin schreibt, dass der Tarif nach einer kleinen Anwartschaft auch zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten abdeckt [2]. Bei der kleinen Anwartschaft zahlst du den Beitrag für dein aktuelles Alter, bei der großen den Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter [1, 4].

Damit du zurückkannst, muss die gesetzliche Krankenversicherung enden. Für Angestellte geschieht das, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze wieder überschreitet. Die Versicherungspflicht endet dann mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, und nur, wenn das Einkommen auch die Grenze des folgenden Jahres übersteigt [8]. Danach führt die Krankenkasse dich als freiwilliges Mitglied weiter. Austreten kannst du innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie dich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, und nur mit Nachweis einer anderen Absicherung [9]. Den ganzen Ablauf beschreibt Von der GKV in die PKV wechseln.
Ab 55 wird es eng
Die Anwartschaft hilft dir in die PKV zurück. Den umgekehrten Weg, also in die gesetzliche Kasse, versperrt das Gesetz ab 55 weitgehend. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war [8]. Die zweite Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner sie erfüllt. Die Regel gilt nicht für Personen, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V versicherungspflichtig sind [8]. Mehr dazu unter Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Fragen vor dem Abschluss
Die folgenden Punkte sind eine Auswahl dieser Seite, die du mit deinem Versicherer klären kannst. Sie stammen aus den Unterschieden, die PKV-Verband, BaFin und Gesetz beschreiben:
- Bietet der Versicherer beide Formen an, und welche passt zu deiner voraussichtlichen Dauer?
- Wie hoch ist der Anwartschaftsbeitrag, und kann er sich ändern?
- Gilt die Anwartschaft für alle bisherigen Tarife, also auch für Krankentagegeld und Zusatztarife?
- Was ist mit der privaten Pflegepflichtversicherung? Die Kündigung bei Versicherungspflicht umfasst nach § 205 VVG auch die Pflegeversicherung [7].
- Welche Ereignisse beenden die Anwartschaft, und bis wann musst du die Rückkehr anmelden?
Welche anderen Versicherungen bei einem Jobwechsel oder einer längeren Auszeit eine Rolle spielen, zeigt die Seite Versicherung wechseln ohne Lücke im Schutz.
- Organisation Anwartschaftsversicherung (Lexikon). Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal privat-patienten.de, Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 204 VVG: Tarifwechsel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Brauche ich eine Anwartschaftsversicherung?. Euro-Informationen, krankenkassen.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Beiträge. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 03.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 SGB V: Befreiung von der Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 205 VVG: Kündigung des Versicherungsnehmers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 188 SGB V: Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 19 VVG: Anzeigepflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 203 VVG: Prämien- und Bedingungsanpassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 197 VVG: Wartezeiten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Gap Year: Worauf ist bei einem Jahr im Ausland zu achten?. Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de). Stand 21.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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