Beiträge und Kosten der privaten KrankenversicherungRatgeber
Beitragsrückerstattung in der PKV: Regeln, Rechnung und Steuer
Viele private Krankenversicherer zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn du ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmst. Die Höhe legt der Tarif fest, meist ein bis mehrere Monatsbeiträge, und sie steigt oft mit jedem leistungsfreien Jahr. Die Rückerstattung mindert im Jahr der Auszahlung die Krankenversicherungsbeiträge, die du als Sonderausgaben absetzen kannst.

In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung bekommst du Geld zurück, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst. Welche Rückerstattung dein Vertrag vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen; einzelne Tarife oder Versicherer bewerten wir nicht.
Wann der Versicherer Beiträge zurückzahlt
Die Grundregel beschreibt der PKV-Verband so: Wer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung hat und ein Jahr lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil seiner Beiträge zurück [1]. Die Höhe ist für den jeweiligen Tarif vertraglich festgelegt [1]. In der Regel liegt sie bei einem bis mehreren Monatsbeiträgen und ist umso höher, je länger du keine Leistungen in Anspruch nimmst [3]. Nach drei leistungsfreien Jahren können es nach Angaben des Verbands etwa vier bis sechs Monatsbeiträge sein [1]. Manche Versicherer zahlen statt Monatsbeiträgen einen festen Betrag [2].
Einige Einzelheiten unterscheiden sich von Tarif zu Tarif:
- Viele Versicherer zahlen auch dann einen kleineren Teil zurück, wenn du höchstens ein- oder zweimal im Jahr Rechnungen eingereicht hast [1, 3].
- Die Rückerstattung hängt am einzelnen Tarif. Hast du Leistungen aus einem Zahntarif bekommen, verlierst du deshalb nicht die Rückerstattung im ambulanten Tarif, wenn du dort nichts eingereicht hast [1].
- Vorsorgeuntersuchungen sind meist ausgenommen und gefährden die Rückerstattung nicht [2].
Die Rückerstattung wird in Monatsbeiträgen berechnet. Ein niedrigerer Beitrag, etwa durch einen Selbstbehalt, führt daher auch zu einer niedrigeren Rückerstattung [10]. Wer den Selbstbehalt nicht ausschöpft und keine Rechnungen einreicht, bekommt dagegen in der Regel eine Rückerstattung [3].
Woher das Geld kommt
Private Krankenversicherer, die nach Art der Lebensversicherung arbeiten, müssen einen großen Teil ihres Überschusses zurücklegen. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung legt für die Mindestzuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung einen Satz von 80 Prozent des berechneten Überschusses fest. Davon werden die bereits gutgeschriebenen Überzinsen abgezogen, und unter den Voraussetzungen des § 22 Absatz 4 kann die Mindestzuführung vermindert werden [4]. Wie der Versicherer diese Mittel verwendet, muss ein unabhängiger Treuhänder genehmigen. Er achtet darauf, dass die Voraussetzungen aus Satzung und Bedingungen erfüllt und die Belange der Versicherten gewahrt sind [5].

Ein Teil dieser Mittel wird an Versicherte ausgezahlt, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Ein anderer Teil dient dazu, Beitragserhöhungen abzumildern, zu verhindern oder Beiträge zu senken. Davon merkst du als Versicherter nichts direkt; entscheidend sind die Ausgaben aller Versicherten zusammen [2]. Setzt der Versicherer die Mittel ein, um Prämienerhöhungen zu begrenzen, achtet der Treuhänder insbesondere auf die angemessene Verteilung auf die Versichertenbestände mit und ohne Beitragszuschlag und trägt der Zumutbarkeit der Steigerungen für ältere Versicherte ausreichend Rechnung [5]. Mehr dazu unter Beitragserhöhung in der PKV.
Dazu kommt eine gesetzliche Regel für Versicherte ab 65. Den Teil der gutzuschreibenden Überzinsen, der nach der Direktgutschrift übrig bleibt, muss der Versicherer für Versicherte, die am Bilanzstichtag das 65. Lebensjahr vollendet haben, als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festlegen. Diese Mittel sind innerhalb von drei Jahren zu verwenden, um Erhöhungen zu vermeiden oder zu begrenzen oder den Beitrag zu senken [6]. Ausgezahlt wird dieser Teil also nicht.
Die Regel gehört zu einem größeren Mechanismus: 90 Prozent der Überzinsen schreibt der Versicherer den Versicherten jedes Jahr gut [6]. Der direkt gutgeschriebene Teil finanziert ab dem 65. Lebensjahr Mehrbeiträge aus Erhöhungen. Was bis zum 80. Lebensjahr nicht verbraucht ist, wird zur Senkung des Beitrags eingesetzt [6]. Der PKV-Verband fasst das so zusammen, dass 90 Prozent der Überzinsen für die Versicherten verwendet und zur Beitragsstabilisierung im Alter eingesetzt werden [3]. Wie die Rückstellungen für das Alter sonst aufgebaut werden, beschreibt Altersrückstellungen.
Rechnung selbst zahlen oder einreichen?
Die eigentliche Entscheidung triffst du am Jahresende: Lohnt es sich, kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen, um die Rückerstattung zu behalten? Dafür reicht eine einfache Rechnung. Das folgende Beispiel nutzt frei gewählte Werte, keine Zahlen eines Versicherers (eigene Rechnung).

| Annahme | Wert |
|---|---|
| Monatsbeitrag | 500 Euro |
| Rückerstattung bei Leistungsfreiheit laut Tarif | 2 Monatsbeiträge = 1.000 Euro |
| Arztrechnungen im Jahr | 400 Euro |
| Vorteil, wenn du selbst zahlst, vor Steuer | 1.000 minus 400 = 600 Euro |
| Mehr Einkommensteuer durch die Rückerstattung (Annahme: 80 Prozent Basisanteil, 30 Prozent Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) | 240 Euro |
| Vorteil nach Steuer | 360 Euro |
In diesem Beispiel lohnt das Selbstzahlen, solange die Rechnungen unter 760 Euro bleiben. Liegen sie darüber, reichst du besser ein. Steigt die Rückerstattung in deinem Tarif mit der Zahl der leistungsfreien Jahre [1, 3], kommt ein zweiter Effekt dazu. Angenommen, ein Tarif zahlt nach einem leistungsfreien Jahr einen, nach zwei Jahren zwei und ab drei Jahren drei Monatsbeiträge, und im dritten Jahr fallen 600 Euro Rechnungen an. Zahlst du selbst, bleiben dir 1.500 minus 600, also 900 Euro. Bleibt auch das vierte Jahr leistungsfrei, bekommst du wieder 1.500 Euro. Hast du im dritten Jahr eingereicht und beginnt die Staffel in deinem Tarif danach von vorn, wären es im vierten Jahr nur 500 Euro (eigene Rechnung mit frei gewählten Werten). Ob und wie die Staffel nach einer Einreichung zurückgesetzt wird, steht in den Bedingungen. Prüfe außerdem in den Bedingungen deines Tarifs, ob es für das Einreichen von Rechnungen eine Frist gibt und wie sie lautet.
Wie du Rechnungen einreichst und was die Gebührenordnung für Ärzte damit zu tun hat, erklärt Arztrechnungen einreichen und die GOÄ. Eine ähnliche Abwägung kennen Autofahrer bei kleinen Schäden, siehe Kfz-Schaden selbst zahlen oder der Versicherung melden?.
Beitragsrückerstattung und Steuer
Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben absetzen. Bekommst du Beiträge zurück, sinkt dieser Abzug. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass Beitragserstattungen die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern [8]. Übersteigen die Erstattungen eines Jahres sogar die gezahlten Beiträge, wird der Überhang mit anderen Beiträgen derselben Nummer des § 10 Absatz 1 EStG verrechnet. Ein dann noch verbleibender Betrag bei den Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wird dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet [7]. Der Versicherer meldet die geleisteten und die erstatteten Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung [7].
Die Rechnungen, die du selbst bezahlst, um die Rückerstattung zu bekommen, kannst du nicht dagegenrechnen. Der Bundesfinanzhof hat am 29.11.2017 entschieden, dass diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden können (X R 3/16) [8]. Als außergewöhnliche Belastung konnte das Gericht sie im entschiedenen Fall nicht berücksichtigen, weil sie unter der zumutbaren Belastung lagen; ob sie zwangsläufig entstehen, ließ es offen [8]. Wie der Abzug insgesamt funktioniert, steht unter PKV-Beiträge von der Steuer absetzen.
Zum Vergleich: der Wahltarif der Krankenkassen
Auch gesetzliche Krankenkassen dürfen eine Prämie anbieten, wenn Mitglieder ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass du länger als drei Monate im Kalenderjahr versichert warst und weder du noch deine familienversicherten Angehörigen Leistungen der Kasse bekommen haben. Die Prämie beträgt höchstens ein Zwölftel der im Jahr gezahlten Beiträge und wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt [9]. Bestimmte Leistungen und Leistungen für Versicherte unter 18 Jahren zählen dabei nicht mit [9]. An einen solchen Wahltarif bist du mindestens ein Jahr gebunden [9]. Zusätzlich begrenzt das Gesetz alle Prämienzahlungen aus Wahltarifen auf 20 Prozent der im Jahr selbst getragenen Beiträge und höchstens 600 Euro, bei mehreren Tarifen auf 30 Prozent und höchstens 900 Euro [9].

Der Unterschied zur PKV liegt vor allem in der Höhe: In der Krankenkasse ist die Prämie gesetzlich gedeckelt, in der PKV legt der Tarif die Rückerstattung fest, und sie kann mit den Jahren auf mehrere Monatsbeiträge steigen [1, 3, 9].
Worauf du achten kannst
Aus den Regeln oben ergeben sich ein paar Punkte, die du vor einer Entscheidung prüfen kannst. Sie sind unsere eigene Zusammenstellung:
- Was genau sieht dein Tarif vor: feste Beträge oder Monatsbeiträge, Staffel nach Jahren, Teilrückerstattung bei ein oder zwei Rechnungen?
- Welche Leistungen zählen nicht mit, etwa Vorsorgeuntersuchungen?
- Hast du einen Selbstbehalt? Dann zahlst du kleine Rechnungen ohnehin selbst, und die Frage stellt sich erst für Beträge oberhalb des Selbstbehalts.
- Erwartest du im laufenden Jahr noch eine größere Behandlung? Dann ist die Rückerstattung für dieses Jahr vermutlich ohnehin verloren, und du kannst auch die kleinen Rechnungen einreichen.
- Bis wann kannst du Rechnungen eines Jahres noch einreichen?
- Wie hoch ist dein Steuervorteil aus den Beiträgen, den die Rückerstattung teilweise wieder aufzehrt?
Eine nötige Behandlung aufzuschieben, um die Rückerstattung zu behalten, raten wir nicht. Ob du die Rechnung einreichst, kannst du in der Regel auch nach der Behandlung noch entscheiden; achte auf eine mögliche Einreichungsfrist deines Tarifs.
- Organisation Beitragsrückerstattung in der PKV. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Beitragsrückerstattung (Lexikon). Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Serviceportal). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Alternativen in jeder Lebenslage: Optionen für PKV-Versicherte, Kapitel 2 und Glossar. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand April 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 22 KVAV: Mindestzuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 155 VAG: Prämienänderungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 150 VAG: Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 EStG: Sonderausgaben, Absätze 2b und 4b. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16. Bundesfinanzhof. Stand 29.11.2017. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 53 SGB V: Wahltarife. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Der Selbstbehalt in der PKV. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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