Über diese Seite

pkv.domain-root.de gibt Alexander Müller heraus, der seit 2012 SEO NW in Bertingen betreibt. Die Seite erklärt die private Krankenversicherung anhand von Gesetzen und amtlichen Angaben, empfiehlt keine einzelnen Tarife und ist keine Rechtsberatung. Nach Angabe des Herausgebers vermittelt sie keine Versicherungen, berät nicht im Sinne des § 34d GewO und erhält keine Provisionen von Versicherern. Sie finanziert sich über Werbeanzeigen.

Aufgeräumter Holzschreibtisch am Fenster eines Dorfhauses mit zugeklapptem Laptop, grauem Ordner, Stethoskop und Teetasse
Bild: KI-generiert

pkv.domain-root.de erklärt die private Krankenversicherung: wer sich privat versichern darf, wie der Beitrag entsteht, was ein Tarif leistet und welche Wechselwege das Gesetz vorsieht. Die Seite gehört zu den Themenseiten von Domain-Root.

Wer hinter der Seite steht

Herausgeber ist Alexander Müller. Er betreibt seit 2012 SEO NW in Bertingen und gibt domain-root.de mit allen Projekten heraus. Er verantwortet die Inhalte und prüft sie vor der Veröffentlichung. Mehr über ihn steht auf der Autorenseite, die vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.

Keine Vermittlung, keine Tarifempfehlung, keine Rechtsberatung

Die Seite empfiehlt keine einzelnen Tarife und gibt keine Anlageberatung. Die Ratgeber beschreiben die Rechtslage allgemein, so wie sie in Gesetzen und amtlichen Angaben steht, und sind keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, ergibt sich aus deinem Versicherungsschein und deinen Tarifbedingungen. Für eine Entscheidung in deiner persönlichen Lage kommen zum Beispiel Verbraucherzentralen oder Versicherungsberater gegen Honorar in Frage.

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten will, braucht dafür eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer [3]. Der Herausgeber erklärt dazu: Er ist weder Versicherungsvermittler noch Versicherungsberater im Sinne des § 34d der Gewerbeordnung, und pkv.domain-root.de erhält keine Provisionen von Versicherern.

Woher die Angaben kommen

Rechtsangaben stützen sich auf den Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de, vor allem auf das Versicherungsvertragsgesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Jahreswerte wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze stehen mit Jahr und amtlicher Quelle, etwa der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung oder dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu kommen die BaFin, die Verbraucherzentralen und der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.

Viele Zahlen zur Branche veröffentlicht der Verband der Privaten Krankenversicherung. Er ist die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer [1], und Angaben von dort sind im Text als Angaben des PKV-Verbands gekennzeichnet. Das gilt auch für seine Musterbedingungen: Sie sind laut Verband unverbindliche Empfehlungen, über deren Verwendung die Versicherer frei entscheiden [2]. Jeder Artikel nennt seine Quellen mit Abrufdatum und das Datum der letzten Prüfung.

Bilder, Werbung und Messung

Die Bilder sind KI-generiert und unter jedem Bild als "Bild: KI-generiert" gekennzeichnet. Die Seite finanziert sich über Werbeanzeigen von Google AdSense. Die Einwilligung für die Anzeigen fragt die Einwilligungsverwaltung (CMP) von Google ab. Für die Reichweitenmessung nutzt die Seite Matomo ohne Cookies. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

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Wenn dir ein Fehler auffällt oder eine Quelle veraltet ist, schreib an 301@seo-manager.info oder nutze die Kontaktseite. Hilfreich sind die Adresse der Seite, die betroffene Stelle und, wenn vorhanden, eine Quelle. Die Texte dürfen mit Quellenangabe, also einem Link zur jeweiligen Seite, zitiert und zusammengefasst werden.

  1. Organisation Über uns. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Glossar: Musterbedingungen. Verband der Privaten Krankenversicherung (Interessenverband). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 34d GewO: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Absätze 1 und 2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026